Rhein-Neckar. In diesem Jahr präsentiert sich die Pilzsaison für Sammler in der Region unter erschwerten Bedingungen. Das Landratsamt hat aufgrund der Afrikanischen Schweinepest (ASP) neue Regelungen eingeführt, die den Aufenthalt in befallenen Gebieten stark reglementieren. Dies betrifft insbesondere die Infizierte Zone, auch bekannt als Sperrzone II, wo abseits der erlaubten Wege Pilze oder Esskastanien zu sammeln, strengen Auflagen unterliegt.
Wer in diesen betroffenen Gebieten die vorgeschriebenen Wege verlässt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Das bedeutet konkret, dass Spaziergänger, die abseits der befestigten Waldwege unterwegs sind, in einer rechtlichen Grauzone agieren. Diese Restriktionen sind Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets, um die Ausbreitung der ASP zu bekämpfen.
Regelungen für Naherholung und Tiere
Nicht nur Pilze sind betroffen von diesen Regelungen. Auch Aktivitäten wie Schnitzeljagden, Geocaching oder die Nutzung von Mountainbike-Trails sind in den betroffenen Gebieten laut der Allgemeinverfügung des Rhein-Neckar-Kreises untersagt. Zudem ist es wichtig, dass Hunde stets angeleint geführt werden, um zusätzliche Störungen der Wildtiere zu vermeiden.
„Die Störung von Schwarzwild bestmöglich zu vermeiden und so der dynamischen Entwicklung des Seuchengeschehens Einhalt zu gebieten“, erklärte Doreen Kuss, die Dezernentin für Ordnung und Gesundheit des Rhein-Neckar-Kreises. Dies unterstreicht die Dringlichkeit der Situation.
Ein weiterer wichtiger Punkt für Pilzsammler ist, sich im Vorfeld genau zu informieren, ob das gewünschte Sammelgebiet in einer ASP-Sperrzone liegt. An den Waldeingängen weisen Schilder auf die bestehenden Einschränkungen hin. Die Sperrzone II betrifft zurzeit mehrere Städte und Gemeinden, darunter Laudenbach, Hemsbach, Weinheim und Dossenheim.
Verhaltensregeln in der Natur
Um die weitere Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest einzudämmen, appelliert das Veterinäramt und Verbraucherschutz des Rhein-Neckar-Kreises an die Bürger. Beim Aufenthalt in der Natur sollen keine Lebensmittel zurückgelassen werden, um Wildschweine nicht anzulocken. Essensreste sollten auch auf Rast- und Wanderparkplätzen so entsorgt werden, dass sie für Wildtiere unerreichbar sind.
Alle Bürger sind angehalten, diese wichtigen Maßnahmen zu beachten, damit die Region bestmöglich vor der Afrikanischen Schweinepest geschützt wird. Die Regelungen sind Teil eines umfassenden Plans zur Eindämmung dieser gefährlichen Seuche, die nicht nur Wildschweine, sondern auch die örtliche Landwirtschaft betrifft. Mehr Details zu den Einschränkungen und Regelungen können auch auf www.rnz.de nachgelesen werden.
Mit diesen Maßnahmen hoffen die Verantwortlichen, das Risiko einer weitergehenden Verbreitung der ASP zu minimieren und gleichzeitig die Sicherheit der lokalen Wildtierpopulation zu gewährleisten. Für Pilzsammler und Naturfreunde heißt es jedoch, besonders achtsam und informiert zu sein, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.