Energie, Umwelt & Verkehr

Neue Parkgebührenregelung wertet Straßenraum auf

Die Kommunen erhalten mehr Spielraum bei der Erhebung von Parkgebühren. Für E-Autos und Carsharing-Fahrzeuge werden neue Freiheiten möglich. Ziel ist es, die Lebens- und Aufenthaltsqualität zu verbessern.

Das Landeskabinett hat am Dienstag, 6. Juli 2021, der Parkgebührenverordnung zugestimmt. Mit dieser Delegationsverordnung ermöglicht Baden-Württemberg den Kommunen, ihre Parkgebühren angemessen zu bepreisen.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte am Dienstag nach der Ministerratssitzung: „Straßenraum ist knapp und teuer – vor allem in Städten. Das Land und viele Kommunen wollen ihn deshalb aufwerten und nicht mehr als kostenlosen Parkplatz zur Verfügung stellen. Wir wollen die Straße für alle Bürgerinnen und Bürger und für alle Formen der Mobilität öffnen. Parkgebühren sind Teil eines Bündels: Naherholungsgebiete und Flächen zum Spazierengehen und Radfahren, Grünanlagen, der Rückbau von Pkw-Stellplätzen, die Schaffung von Nachbarschaftsgaragen und die konsequente Verfolgung und Bestrafung von Parkverstößen gehören dazu. „

Gemäß den Vorgaben des Koalitionsvertrages sollen künftig Parkgebühren im öffentlichen Raum und auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen kostendeckend sein. Mit der aktuellen Verordnung hat die Landesregierung die vom Bundesgesetzgeber geschaffenen Vorgaben in Landesrecht umgesetzt, um den Kommunen mehr Handlungsspielraum bei der Erhebung von Parkgebühren und insbesondere auch bei Anwohnerparkgebühren zu geben.

Gebühren sollen helfen, umweltfreundliche Alternativen zu finanzieren

Parkgebühren können so zur Erreichung der kommunalen Klimaschutz- und Verkehrsziele beitragen. Mit den Gebühren können umweltfreundliche Transporte finanziert werden. Dies ist nicht zuletzt aus sozialer Sicht wichtig, da 37 Prozent der Haushalte mit geringem Einkommen und 53 Prozent der Haushalte mit sehr geringem Einkommen kein eigenes Auto haben (Zahlen aus Studienmobilität in Deutschland, Mid).

Minister Hermann erklärte: „Wir müssen auch reagieren, weil die Zahl der Autos schneller wächst als die Zahl der potentiellen Fahrzeugnutzer. Trotz einer Vielzahl ambitionierter Projekte auf kommunaler und Landesebene wurden allein seit der Verabschiedung des Pariser Klimaschutzabkommens im Jahr 2015 über eine halbe Million zusätzliche Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor in den baden-württembergischen Fuhrpark aufgenommen. „

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Mit der Parkgebührenverordnung schafft das Land die Voraussetzungen dafür, dass die lokalen und unteren Straßenverkehrsbehörden die Anwohnerparkgebühren in eigenen Gebührenordnungen unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten festsetzen. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe können neben dem Verwaltungsaufwand auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, ihr wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Anwohner angemessen berücksichtigt werden.

Zur Beurteilung des wirtschaftlichen Wertes des öffentlichen Parkplatzes können beispielsweise der Grundstückswert, die Herstellungs- und Unterhaltskosten herangezogen werden. Kriterien für die Gebührendifferenzierung können auch die Größe der Fahrzeuge und die Lage des Parkplatzes oder des Wohngebiets sein.

Unterstützung für die Gemeinden

Das hat mit den neuen Regelungen zum Anwohnerparken zu tun Klimamobiles Kompetenzzentrum Zur Unterstützung der Kommunen in Baden-Württemberg wurde gemeinsam mit dem Verkehrsministerium ein Anschreiben erstellt. Hier finden die Kommunen Informationen, wie sie die durch die Delegationsverordnung eröffneten rechtlichen Handlungsspielräume zur Aufwertung ihrer Flächen und damit im Sinne des Klimaschutzes nutzen können, sowie beispielhafte Berechnungsgrundlagen für kommunale Gebührenordnungen auf Basis von technische Kriterien.

Neben dem Anwohnerparken enthält die Parkgebührenverordnung weitere Regelungen zur Erhebung von Parkgebühren für das Kurzzeitparken. Auch hier wird den Kommunen mehr Handlungsspielraum eingeräumt. Um klimafreundlichere Mobilitätsformen zu fördern, können Kommunen künftig E-Fahrzeugen und Carsharing-Fahrzeugen gesetzlich den Vorrang zum Kurzzeitparken einräumen und von Parkgebühren befreien. Das Bundesrecht schließt eine solche Vorzugsbehandlung für Anwohnerparken jedoch aus.

Die Festsetzung der Gebühren für Anwohnerparken war bisher bundesweit geregelt. Bisher konnten für die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises nur 10,20 bis 30,70 Euro pro Jahr erhoben werden. Anwohnerparken war daher aus Klimaschutzsicht viel zu kostengünstig, um einen Anreiz zum Umdenken oder Umsteigen auf eine nachhaltigere Mobilität zu geben.

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Land legt keine Höchstsätze fest

Die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVG) wird künftig mehr Spielraum bei der Festsetzung von Gebühren für Anwohnerparkausweise eröffnen. Neben dem Verwaltungsaufwand für die Erteilung des Anwohnerparkausweises kann nun auch die Bedeutung der Parkmöglichkeiten, ihr wirtschaftlicher Wert oder der sonstige Nutzen der Parkmöglichkeiten für die Anwohner in der Gebührenordnung angemessen berücksichtigt werden.

Um Gebühren für die Erteilung von Anwohnerparkausweisen für Bewohner von Stadtquartieren mit erheblichem Parkplatzmangel zu erheben, haben die Länder die Möglichkeit, eine entsprechende Gebührenordnung zu erlassen. Gleichzeitig können die Länder diese Ermächtigung in Form einer Delegationsverordnung übertragen. Von staatlicher Seite wird mit der nun verabschiedeten Parkgebührenverordnung der volle Handlungsspielraum an die Kommunen weitergegeben. Der Staat legt keine Höchstsätze fest.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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