Um die Qualität weiter zu verbessern, bemüht sich Baden-Württemberg, die Frist für den Rettungsdienst neu zu gestalten.
„Mit dem neu herausgegebenen Rettungsdienstplan setzen wir die Weichen für eine Neuausrichtung der Hilfsfrist und berücksichtigen die rechtlichen und tatsächlichen Entwicklungen im Rettungsdienst. Dies ist der Beginn einer landesweiten Planung „, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration. Wilfried Klenk.
Umstrukturierung des Rettungsdienstplans
Die Frist für die Unterstützung ist in Baden-Württemberg in Rettungsdienstgesetz und im Rettungsdienstplan geregelt. Das Rettungsdienstgesetz sieht eine gesetzliche Unterstützungsdauer von höchstens 10 bis maximal 15 Minuten für bodengestützte Rettungsdienste vor. In den vorherigen Berichten und Plänen der zuständigen Abteilungsausschüsse des Rettungsdienstes wurde das Erreichen einer Reaktionszeit von 15 Minuten im Allgemeinen als ausreichend angesehen. Der Staat hält diesen Umstand nicht für zufriedenstellend und möchte die Planung künftiger Standorte der Rettungsausrüstung optimieren, indem er sich auf 12 Minuten konzentriert. Die festgelegten Anforderungen, die eine Verbesserung gegenüber den vorherigen Spezifikationen darstellen, sind von den Abteilungsausschüssen schrittweise umzusetzen.
Eine gesonderte medizinische Nothilfeperiode, die bundesweit nur in zwei von 16 Ländern besteht, ist aus staatlicher Sicht nicht mehr erforderlich. Das begrenzte medizinische Fachwissen, das kürzlich von der Bundesregierung für Rettungssanitäter in lebenswichtigen Notfällen verabschiedet wurde, die bevorstehende Einführung des Tele-Notfall-Arztsystems und ein landesweites Konzept für medizinische Delegationen werden es ermöglichen, Notärzte angemessener in der präklinischen Notfallversorgung einzusetzen.
„Die Hilfsperiode ist immer noch eine Planungsvariable für den Standort und die Anzahl der Rettungsfahrzeuge und wird verwendet, um den Bedarf an Rettungsfahrzeugen und Rettungsdienstpersonal zu bestimmen“, fuhr Staatssekretär Klenk fort.
Weitere Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung
Mit der Umstrukturierung des Rettungsdienstplans will der Staat weitere Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung einführen. „Für die Prognose und den Erfolg der Therapie für behandlungsbedürftige Personen ist das gesamte Zeitintervall vom Eingang des Notrufs in der integrierten Zentrale bis zur Übergabe an das entsprechende Krankenhaus medizinisch entscheidend. Dies sollte in der Regel nicht länger als 60 Minuten sein (die sogenannte Zeit vor dem Krankenhausaufenthalt). Zu diesem Zweck sind die einzelnen Zeitintervalle der Anrufannahme vor dem Krankenhausaufenthalt, der Erstbearbeitung, des Auszugs, der Ankunft, der Versorgung vor Ort, des Transports und der Übergabe zu dokumentieren, zu bewerten und soweit möglich zu optimieren der Planung. Neu sollte sein, dass die erste Bearbeitung durch das integrierte Kontrollzentrum sowie der Einsatz des Krankenwagens und des Rettungsarztes in bestimmten begrenzten Zeitfenstern erfolgen muss “, legt der Staatssekretär die Richtung des Ziels fest.
Das Ändern des Krankenwagenplans ist nur ein erster Schritt. Weitere werden folgen: die Umsetzung der Ergebnisse des Strukturberichts zur Luftrettung, der Einstieg in die bereits beschlossene Einführung eines Tele-Notfall-Arztsystems, die Umsetzung eines landesweiten Konzepts der medizinischen Delegation und der Einstieg in die Erforschung neuer qualitativer Aspekte Kriterien für eine landesweite Planung im Rettungsdienst mit Hilfe des bundesweit einzigartigen Amtes für behördenübergreifende Qualitätssicherung im Rettungsdienst (SQR BW).
Der Staat treibt neue Vorschriften voran
Das Land Baden-Württemberg wird nun in enger Zusammenarbeit mit dem Landeskomitee für den Rettungsdienst seine Ziele und Ideen für die Neuveröffentlichung des Rettungsdienstplans vorantreiben. „Die Koronapandemie hat uns alle herausgefordert und viel verlangt. Die Pandemie hat einige der von uns initiierten Rettungsdienstprojekte vereitelt. Sie kamen nur in mäßigem Tempo auf Touren. Verschoben wird nicht aufgehoben: Die bevorstehende neue Regelung zeigt, dass wir immer die qualitative Verbesserung der präklinischen Versorgung von Patienten im Blick haben. Wir begegnen den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Rettungsdienst entschlossen und effektiv! „, Schließt Staatssekretär Wilfried Klenk.
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Inspiriert von Landesregierung BW