1 Der Konflikt am Schickhardt Gymnasium ist ebenfalls rechtlich beigelegt. Foto: Lichtgut / Leif Piechowski
Im Konflikt am Schickhardt Gymnasium verfolgt die Staatsanwaltschaft nicht die Strafanzeige eines 18-jährigen Schulmädchens gegen ihren Schulleiter. Dies hatte der Schulleiter von “psychischen Körperverletzungen” gemeldet.
Stuttgart – Die Strafanzeige einer 18-jährigen Studentin am Schickhardt Gymnasium in Stuttgart gegen ihren Rektor wird von der Stuttgarter Staatsanwaltschaft nicht verfolgt. Die Behörden unserer Zeitung haben dies auf Anfrage bestätigt. Und: Der Student hat bereits eine Beschwerde gegen diese Entscheidung eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hatte ihre Entscheidung damit begründet, dass die Strafanzeige „keine ausreichenden Beweise für das kriminelle Verhalten des Schulleiters oder anderer Lehrer lieferte“.
Stuttgarter Mobbing-Diskriminierung ? .
Inspiriert von Stuttgarter Nachrichten
Hinterlasse einen Kommentar