Der Konflikt am Schickhardt Gymnasium verschärft sich weiter. Foto: Lichtgut / Leif Piechowski
Nach einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts muss eine Zwölftklässlerin des Schickhardt-Gymnasiums künftig auf bestimmte Aussagen über ihren Kunstlehrer verzichten. Der Konflikt um Mobbingvorwürfe wird immer schlimmer. Es gibt ein Grollen in der Elternschaft.
Stuttgart – Die öffentlich geäußerten Mobbingvorwürfe einer 18-jährigen Studentin am Schickhardt-Gymnasium in der “Bild” und der “Ludwigsburger Kreiszeitung” über ihren Kunstlehrer haben nun vor dem Stuttgarter Amtsgericht Nachwirkungen. In ihrem Urteil verbot die Elfte Zivilkammer der Zwölftklässlerin, zwei Anschuldigungen gegen ihren Lehrer zu erheben. In Zukunft darf der Schüler nicht mehr sagen, dass der Lehrer sie “vor der ganzen Klasse beleidigt” hat, weil er keine Maske getragen hat. Und sie kann nicht länger behaupten, dass der Lehrer sie “aus dem Unterricht verbannt”, dh sie entfernt hat. Beide Behauptungen “haben wir nicht für wahr gehalten”, so der Vorsitzende der Kammer Oliver Schlotz-Pissarek in den Gründen des Urteils.
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Inspiriert von Stuttgarter Nachrichten
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