Ländlicher Raum

Mit Engagement die Kulturlandschaften erhalten

Die Erhaltung der Kulturlandschaften in Baden-Württemberg ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Anlässlich des Landschaftsschutztages 2020 dankte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz, Peter Hauk, den am Landschaftsschutz beteiligten Personen.

„Die landwirtschaftliche Vielfalt in Baden-Württemberg ist einzigartig: Grüne Wiesen und Milchkühe im Allgäu, Weidetiere an den Hängen des Schwarzwaldes, Landwirtschaft im Kraichgau, Schafzucht auf der Alb, Weinbau am Rhein und Neckar, Obst und Gemüseanbau am Bodensee, idyllische ländliche Dörfer und vieles mehr. Um diese Kulturlandschaften zu erhalten, ist ein breites Engagement erforderlich. Mein Dank gilt daher allen, die mit großem Engagement und Leidenschaft für unsere Landschaftspflege arbeiten. Ich habe den größten Respekt für Ihren Antrieb und Ihr Engagement für unsere Kulturlandschaft „, sagte der Minister für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz. Peter Hauk, Bei der Landschaftsschutztag Baden-Württemberg in Buchen im Stadtteil Neckar-Odenwald.

Herausforderungen im Landschaftsmanagement

Die Landschaftspflege steht derzeit vor vielen Herausforderungen. Es ist nicht nur alarmierend, dass private Akteure wie Stückles-Eigentümer weniger bereit sind, sich für den Landschaftsschutz einzusetzen. „Viele unserer Kulturlandschaften sind akut bedroht. Die Pflege einiger Kulturlandschaften lohnt sich kaum noch, der Weltmarkt belohnt Dienstleistungen für den Erhalt der Kulturlandschaften und der Natur nicht ausreichend “, sagte Minister Hauk. Die Landesregierung hat daher einen ehrgeizigen Legislativvorschlag für Stärkung der biologischen Vielfalt in einem breit angelegten Dialog in das Landtag eingeführt. Der Entwurf legt ein hohes Zielniveau für den Schutz von Arten und Kulturlandschaften fest und berücksichtigt gleichzeitig landwirtschaftliche Belange. Es handelt sich um das Gesetz zur Änderung des Landwirtschafts- und Staatskulturgesetzes und des Naturschutzgesetzes, das das Landtag am 22. Juli 2020 verabschiedet hat.

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„Dieses Gesetz ist ein positives Beispiel für eine aktive demokratische Beteiligung, die die Interessen der Landwirtschaft und des Naturschutzes berücksichtigt und auch die Wechselwirkung zwischen Naturschutz und Landwirtschaft für die Öffentlichkeit sichtbar macht“, sagte der Minister. Dieser Beteiligungsprozess muss jedoch fortgesetzt und weiterentwickelt werden, um eine nachhaltig positive Wirkung zu erzielen. Es ist von besonderer Bedeutung, die Erhaltung der Kulturlandschaften in den Fokus der Bevölkerung zu rücken. Dies erfordert eine breite Unterstützung derjenigen, die an der Pflege von Kulturlandschaften beteiligt sind. „Ich greife daher den Vorschlag der Landwirtschaftsverbände im Volksantrag auf „Gemeinsam unsere Umwelt schützen“ und wird einen Kulturlandschaftsrat einberufen “, sagte der Minister. Dies soll die Landwirte unterstützen und gleichzeitig die verschiedenen an der Pflege der Kulturlandschaft beteiligten Akteure an den Tisch bringen, um widersprüchliche Ziele zu identifizieren und diese im Interesse der Erhaltung der Kulturlandschaft zu lösen.

Die Gesetzesänderung zur Stärkung der biologischen Vielfalt

In dem Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes wurden folgende gesetzliche Regelungen zum Wohle der biologischen Vielfalt und mit positiven Auswirkungen auf die Kulturlandschaften in Baden-Württemberg vorgesehen:

  • Erhaltung der biologischen Vielfalt als rechtliches Ziel
  • Ausbau des Biotopnetzes und Schaffung von Schutzgebieten
  • Stärkung der Erhaltung, Pflege und Bewirtschaftung von Obstgärten
  • Ausweitung des ökologischen Landbaus auf 30 bis 40 Prozent der Fläche bis 2030
  • Reduzierung des Einsatzes synthetischer chemischer Pestizide um 40 bis 50 Prozent in der landesweiten Menge bis zum Jahr 2030
  • Verbindliche Einführung des integrierten Schädlingsmanagements (IP) in Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten, Kern- und Erhaltungszonen der Biosphärengebiete, in gesetzlich geschützten Biotopen und Naturdenkmälern
  • Verbot des Einsatzes von Pestiziden in Naturschutzgebieten mit der Möglichkeit von Ausnahmen für landwirtschaftliche Betriebe
  • Teilweise Änderungen im Betrieb von Lehr-, Versuchs- und Forschungseinrichtungen, die bisher nur konventionell durchgeführt wurden
  • Wissenstransfer und Forschung unter anderem im Bereich der Artenüberwachung sowie biologischer und biotechnischer Kontrollmethoden.
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Ministerium für ländliche Gebiete und Verbraucherschutz: Modell der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Artenschutz

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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