Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Neckarwestheim

In Block 2 des Kernkraftwerks Neckarwestheim trat im Juli 2020 Wasser in zwei Schachtaustrittskanäle ein. Die Veranstaltung hat keine oder nur eine geringe Sicherheitsrelevanz.

Am Mittwoch, dem 15. Juli 2020, kam es zu Block 2 der Kernkraftwerk Neckarwestheim (GKB) Bei starkem Regen tritt Wasser in zwei Schachtabdeckungen in zwei zugänglichen Kabelkanälen ein, die vom Notdieselgebäude zum Schaltanlagengebäude führen. Der Grund war ein kleiner Riss in einem Siegel. Darüber hinaus gab es eine konstruktionsbedingte Leckrate, die durch unzureichende Überprüfung des Zustands der Abdeckungen erhöht wurde. Der Wassereintritt wurde bereits am 15. Juli bei einer Inspektion beim Umweltministerium festgestellt. Nach eingehenden Untersuchungen des Sachverhalts wurde das Ereignis als meldepflichtig eingestuft, obwohl es sich um einen Grenzfall handelte.

Klassifizierung durch den Kraftwerksbetreiber: Berichtskategorie N (normale Berichterstattung), INES 0 (keine oder nur sehr geringe sicherheitsrelevante Bedeutung).

Aktivitäten

Der Betreiber hat daher Tests mit auf dem Schachtdeckel stehendem Wasser durchgeführt, um zu klären, wie stark der Wassereintritt bei einer 10.000-jährigen Überschwemmung (Entwurfsflut) sein würde. Zukünftig sollen die Schachtdeckel jährlich überprüft werden. Im Falle einer Überschwemmung oder eines starken Regens werden regelmäßige Inspektionen durchgeführt. Pumpen in den Kabelkanälen sind vorzusehen.

Die betroffenen Kabelkanäle sind Kanäle, in denen sich unter anderem Kabel für die Notstromversorgung befinden. Diese sind jedoch auch gegen Überschwemmungen gesichert. Da das GKN-Werksgelände im Falle einer Entwurfsflut überflutet würde, sind die Eingänge zu sicherheitsrelevanten Gebäuden, die unter dem Niveau der Entwurfsflut liegen, hochwassersicher.

Es gab eine erhöhte Leckrate von den beiden betroffenen Schachtabdeckungen. Der mögliche Wassereintritt durch die Dichtungen ist jedoch gering. Selbst im Falle einer Überschwemmung wären sicherheitsrelevante Einrichtungen nicht gefährdet, da die Kabelkanäle im Schaltanlagengebäude wasserdicht sind und jegliches Wasser, das in das Notdieselgebäude eindringen kann, durch Pumpen abgelassen werden kann. Die Veranstaltung ist daher für die Sicherheit von geringer Bedeutung. Es gab keine Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt.

Berichtsebenen

Ereignisse, die für die nukleare Sicherheit von Bedeutung sind, müssen den Nuklearregulierungsbehörden der Bundesländer gemäß den nationalen Kriterien des Beauftragten für nukleare Sicherheit und der Meldeverordnung (AtSMV) gemeldet werden. Ziel des Meldeverfahrens ist es, den Sicherheitsstatus der Kernkraftwerke zu überwachen, das Auftreten ähnlicher Fehler in anderen Kernkraftwerken zu verhindern und die gewonnenen Erkenntnisse in sicherheitsrelevante Verbesserungen einzubeziehen.

Die meldepflichtigen Ereignisse sind verschiedenen Kategorien zugeordnet (Erläuterungen zu den Meldekriterien für meldepflichtige Ereignisse):

  • Kategorie S (Sofortmeldung): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie so schnell wie möglich Inspektionen einleiten oder Maßnahmen ergreifen kann. Dies schließt auch Vorfälle ein, die auf akute sicherheitsrelevante Mängel hinweisen.
  • Kategorie E (Meldung innerhalb von 24 Stunden): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie innerhalb kurzer Zeit Inspektionen einleiten oder Maßnahmen ergreifen kann. Dies schließt auch Ereignisse ein, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Zeit geklärt und gegebenenfalls innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden muss. In der Regel handelt es sich hierbei um potenziell – aber nicht direkt – wichtige Sicherheitsereignisse.
  • Kategorie N (Bericht bis zum fünften Arbeitstag): Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von 5 Arbeitstagen gemeldet werden müssen, um Sicherheitslücken frühzeitig erkennen zu können. In der Regel handelt es sich dabei um Ereignisse von geringer sicherheitsrelevanter Bedeutung, die über routinemäßige technische Einzelereignisse hinausgehen, wenn sich das System in einem korrekten Zustand und Betrieb befindet. Die Nichtverfügbarkeit von Komponenten / Systemen, die vorübergehend absichtlich durch in der Bedienungsanleitung angegebene Verfahren verursacht werden, muss nicht gemeldet werden, wenn dies auch in der Sicherheitsspezifikation der Bedienungsanleitung berücksichtigt wird.

Internationale INES-Bewertungsskala

Internationale Bewertungsskala INES: Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit werden meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken ebenfalls nach der Bewertungsskala klassifiziert Internationale nukleare und radiologische Ereignisskala (INES) das Internationale Atomenergiebehörde (IAEO) und das Nuclear Energy Agency (NEA) von der OECD bewertet. Ziel ist eine schnelle und öffentlich verständliche Bewertung eines Ereignisses.

Die Skala umfasst sieben Ebenen:

  1. Störung
  2. Unfall
  3. schwerwiegender Vorfall
  4. Unfall mit begrenzten lokalen Auswirkungen
  5. Unfall mit weiteren Auswirkungen
  6. schwerer Unfall
  7. katastrophaler Unfall

Meldepflichtige Ereignisse, die gemäß INES-Handbuch nicht in der Skala (1 bis 7) klassifiziert sind, werden gemäß der nationalen Bewertung unabhängig von ihrer sicherheitsrelevanten Bedeutung der Stufe 0 zugeordnet.

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Inspiriert von Landesregierung BW

This post was published on 1. November 2020 15:53

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