Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes sind nun an vielen Universitäten in Baden-Württemberg wieder mehr persönliche Veranstaltungen möglich. Wenn die Inzidenzwerte vor Ort dies zulassen, können beispielsweise bis zu 100 Studenten an Kursen im Freien teilnehmen.
„Dies sind echte Eröffnungsperspektiven für die Universitäten in Baden-Württemberg im laufenden Sommersemester. Sie geben den Universitäten vor allem Planungssicherheit für die nächste Prüfungsphase “, sagte Wissenschaftsminister Theresia Bauer am Freitag, den 14. Mai in Stuttgart. Sie versprach: „Wir werden weiterhin alles tun, um sicherzustellen, dass das nächste Semester so wird, wie es sein sollte: mit Begegnungen, Austausch und direktem Diskurs. So sollte das Lernen sein. „“
Eröffnungsstufe 1: Wenn der Inzidenzwert in der jeweiligen Stadt oder im jeweiligen Bezirk von unter 100 an fünf aufeinander folgenden Arbeitstagen.
- Zusätzlich zu den bereits zugelassenen persönlichen Veranstaltungen sind externe Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen möglich.
- Die Universitäten sollten Studienplätze eröffnen. Sie müssen sich im Voraus anmelden und die Fläche auf eine Person pro 20 Quadratmeter beschränken.
- Die Bibliotheken sind auch in den Eröffnungsebenen enthalten: Hier verdoppelt sich die Anzahl der erlaubten Benutzer auf eine Person pro 20 Quadratmeter.
Eröffnungsstufe 2: Zwei Wochen nach dem ersten Eröffnungsschritt und wenn die Inzidenz mit einem Abwärtstrend unter 100 stabil bleibt.
- Die Universitätsleitung kann Veranstaltungen in geschlossenen Räumen für bis zu 100 Personen genehmigen.
- Eine schrittweise Eröffnungsperspektive in den Eröffnungsstufen 2 und 3 ist auch für Kantinen und Cafeterien an Universitäten geplant – analog zu den Firmenkantinen.
Eröffnungsstufe 3: Noch zwei Wochen später und wenn die Inzidenzwerte mit einem Abwärtstrend unter 100 stabil bleiben:
- Die Universitätsleitung kann jetzt Veranstaltungen für bis zu 250 Personen sowohl innerhalb als auch außerhalb genehmigen.
Im Allgemeinen muss für alle Eröffnungsstufen ein täglicher negativer Test, eine Impf- oder Wiederherstellungsbescheinigung vorgelegt werden, um Zugang zu allen Universitäten und ihren Veranstaltungen zu erhalten. Es besteht weiterhin die Verpflichtung, Daten zu sammeln und eine medizinische Maske zu tragen. Entfernungs- und Hygieneregeln gelten weiterhin.
Pressemitteilung vom 13. Mai 2021: Sichere Öffnungsschritte bei fallenden Vorfällen
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