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Medizinische Masken sind ab dem 25. Januar in Bussen und Bahnen obligatorisch

Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel muss ab dem 25. Januar 2021 ein medizinischer Mund- und Nasenschutz getragen werden. Dies regelt die geänderte Corona-Verordnung des Landes.

Ab Montag, dem 25. Januar 2021, muss in Bussen und Bahnen ein medizinischer Mund- und Nasenschutz getragen werden. Die Fahrgäste sind verpflichtet, eine solche medizinische Maske mitzunehmen und an den Haltestellen (Bushaltestellen und Bahnsteigen) und im Fahrzeug aufzusetzen. Medizinische Masken sind chirurgische Masken (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683: 2019-10) oder Atemschutz, die den Anforderungen der Normen FFP2 (DIN EN 149: 2001), KN95, N95 oder einer vergleichbaren Norm entsprechen.

Helfen Sie mit, die Pandemie einzudämmen!

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Für viele Bürger – insbesondere für diejenigen in systemrelevanten Berufen – gehören Fahrten mit umweltfreundlichen und klimafreundlichen Bussen und Bahnen zum Alltag. Für alle sollte der öffentliche Nahverkehr das sicherste Transportmittel bleiben. Um dies zu gewährleisten, sollte das Tragen von medizinischen Masken das Risiko einer Koronainfektion weiter verringern. Helfen Sie mit, die Pandemie einzudämmen! Tragen Sie eine Maske, halten Sie Abstand und befolgen Sie die Hygienevorschriften. „“

Gesundheitsminister Manne Lucha betonte: „Auch wenn die 7-tägige Inzidenz in Baden-Württemberg Derzeit sinkt langsam, wir müssen weiterhin äußerst vorsichtig und vorsichtig sein – dies ist hauptsächlich auf die aggressiven Virusvariationen zurückzuführen, die sich leider jetzt auch in uns bewährt haben. Andere Länder haben bereits gezeigt, wie explosiv das ist Mutanten kann sich in der Bevölkerung ausbreiten. Maximale Kontaktreduzierung, Distanz und korrekt angepasster medizinischer Mund- und Nasenschutz, wo immer es eng werden kann, bleiben die entscheidenden Verhaltensregeln in dieser noch sehr fragilen Phase der Pandemie. „“

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Medizinische Gesichtsmasken, oft auch als chirurgische Masken bezeichnet, sind Einwegprodukte aus Spezialkunststoffen, die aus mehreren Schichten bestehen. Im Gegensatz zu Alltagsmasken, die üblicherweise aus verschiedenen Materialien bestehen, haben medizinische Masken klar definierte Filtereigenschaften.

Bei Verstößen gegen die erweiterte Maskenpflicht wird in der ersten Woche vom 25. bis 31. Januar keine Geldbuße erhoben. Danach kann ein Mangel an medizinischem Mund- und Nasenschutz im öffentlichen Verkehr – einschließlich der Verwendung einer Alltagsmaske – vorliegen mit einer Geldstrafe von bis zu 250 Euro bestraft.

Kinder unter 6 Jahren und Personen, für die es aus medizinischen oder anderen zwingenden Gründen nicht möglich ist, eine Maske zu tragen, sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 14 Jahren sind Masken erforderlich, sie können jedoch Alltagsmasken verwenden. Das Tragen einer Maske ist für die Mitarbeiter des öffentlichen Verkehrs nicht erforderlich, solange sie sich in getrennten Bereichen befinden. Eine ausreichende Trennung des Fahrerbereichs kann durch strukturelle Schutzvorrichtungen wie Plexiglasscheiben oder durch Blockieren des vorderen Eingangs hinter der ersten Sitzreihe sichergestellt werden.

Züge und Busse fahren meist nach dem regulären Fahrplan

Minister Hermann sagte: „Mit wenigen Ausnahmen verkehren die Züge und Busse im öffentlichen Verkehr nach dem regulären Fahrplan, damit die Abstände zwischen den Fahrgästen so weit wie möglich eingehalten werden und die Mitarbeiter, insbesondere in systemrelevanten Berufen, erreichen können zuverlässig arbeiten. Die Mitarbeiter in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die Mitarbeiter im Lebensmittelgeschäft und unsere Polizisten leisten wie viele andere in diesen schwierigen Zeiten wirklich herausragende Dinge. Wir möchten ihnen ermöglichen, ohne Einschränkungen weiterzuarbeiten. „“

Es sind jedoch vereinzelte Kürzungen des Angebots erforderlich, da Corona dazu führte, dass einige Mitarbeiter der Transportunternehmen krank wurden und / oder unter Quarantäne gestellt werden mussten. Solange es in den Schulen keinen persönlichen Betrieb gibt, bieten viele Verkehrsverbände Ferienpläne an. Ebenso wurde in der aktuellen Corona-Sperrung der nächtliche Freizeitverkehr am Wochenende eingestellt.

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Corona-Regulierung des Landes

Informationen der Bundesanstalt für Arzneimittel und Medizinprodukte zur Verwendung von Mund- und Nasenabdeckungen, medizinischen Gesichtsmasken und Partikelfilter-Halbmasken (FFP-Masken)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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