Soziales

Lockerung der Maskenpflicht in Schulen

Ab dem 21. Juni gilt in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 50 die Maskenpflicht an Außenschulen nicht mehr. Bei einer 7-Tage-Inzidenz von weniger als 35 und zwei Wochen ohne Infektionsfall an der Schule entfällt die Maskenpflicht auch im Unterricht. Die Prüfungspflicht bleibt jedoch bestehen.

Ab kommenden Montag gibt es in den Schulen Änderungen bezüglich der Maskenpflicht. Das Kultusministerium informierte die Schulen am 16.06.2021 über die grundsätzliche Ausrichtung der anstehenden Regelungen, die noch in der Corona-Verordnung Schule umgesetzt werden muss. Ab Montag gilt, wenn die Inzidenz in einer Stadt oder einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz von 50 unterschreitet, die Maskenpflicht im Freien nicht. Unterschreitet die Inzidenz die 7-Tage-Inzidenz von 35 und gab es in den letzten zwei Wochen keinen positiven PCR-Testfall in der Schule, besteht auch in den Klassenräumen keine Maskenpflicht. Außerhalb der Klassenzimmer bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude jedoch bestehen.

„Angesichts der geringen Inzidenz und der Abdeckung von Pflichtprüfungen, durch die jede Lehrkraft und jeder Schüler in den Schulen zweimal pro Woche geprüft wird, können wir die Maskenpflicht in den Schulen vorsichtig lockern“, sagt Bildungsministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Mir ist es wichtig, dass wir beim Entspannen auch an die Kinder und Jugendlichen denken. In der Pandemie mussten sie zum Schutz älterer Menschen zurücksetzen, weshalb wir sie jetzt bei der Entspannung berücksichtigen und entlasten müssen, wenn dies vertretbar ist. „Außerdem räumen die meisten Lehrer bereits Impfungen Vorrang ein.

Obligatorische Prüfungen, Hygienemaßnahmen und Auflagen zur Lüftung bleiben

Die Schule soll für die Schüler sicher bleiben. Daher dürfen die Schüler und die Lehrer natürlich weiterhin freiwillig eine Maske tragen. Zudem verbleiben die indirekte Prüfpflicht, die bestehenden Hygieneauflagen des Kultusministeriums und die Auflagen zur Belüftung an den Schulen. Diese Maßnahmen sollen einen möglichst sicheren Schulbetrieb gewährleisten. Sollten die Vorfälle wieder steigen, greifen automatisch wieder die umfangreicheren Schutzmaßnahmen.

Siehe auch  Land baut krisensichere Impfstruktur auf

Vor dem kommenden Wochenende erhalten die Schulen weitere detaillierte Informationen zur bevorstehenden Änderung der Corona-Verordnung Schule. Dieser wird derzeit im Kultusministerium ausgearbeitet und soll am kommenden Montag in Kraft treten. Damit die Schulen über die anstehenden Veränderungen Bescheid wissen, hat das Bildungsministerium bereits die Grundregeln bekannt gegeben, damit sie sich darauf einstellen können. „Ich weiß, was für eine enorme Leistung Schulen derzeit leisten. In diesem Zusammenhang möchte ich allen Schulen des Landes ein großes Lob aussprechen, dass die Prüfungen so gut verlaufen und die Prüfungszeugnisse eine enorme Entlastung für die Schüler und Ehrenamtlichen darstellen“, betont Schopper.

Schreiben des Kultusministeriums an Schulen zur Lockerung der Maskenpflicht (PDF)

Hygienehinweise des Kultusministeriums für Schulen in Baden-Württemberg (PDF)

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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