Der Landtag von Baden-Württemberg hat eine Änderung des Stiftungsgesetzes für das Bundesland beschlossen. Diese Anpassung bezieht sich zum einen auf die Änderungen im Bundesrecht und zielt zum anderen auf Rechtsklarheit, Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung ab.
Am 21. Juni 2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg in zweiter Lesung diese Änderungen des Stiftungsgesetzes beschlossen. Ziel dieser Änderungen besteht darin, das Stiftungsrecht auf Landesebene an die Reform des Stiftungsrechts auf Bundesebene anzupassen. Zusätzlich soll durch diese Änderungen Rechtsklarheit, Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung erreicht werden.
Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister, Thomas Strobl, äußerte sich zu den beschlossenen Änderungen. Er erklärte, dass durch diese Anpassungen Verwaltungsaufwand gesenkt wird und der Bürokratieabbau vorangetrieben wird. Ein Beispiel hierfür ist, dass Stiftungsbehörden nun auf eine Prüfung der Jahresrechnung verzichten können, wenn bereits ein Wirtschaftsprüfer eine Prüfung vorgenommen hat. Dieser Schritt dient der Entbürokratisierung.
Des Weiteren sollen durch die Änderungen des bisher geltenden Stiftungsgesetzes Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geschaffen werden. Bestehende Vorschriften, die sich in der Praxis als verbesserungswürdig erwiesen haben, werden optimiert. Dies betrifft vor allem Regeln zur Stiftungsaufsicht. Darüber hinaus werden Unsicherheiten bei der Rechtsanwendung aufgegriffen und beseitigt, um Rechtssicherheit zu schaffen.
Die umfassende Anpassung des Stiftungsrechts an das Bundesrecht ist somit nicht nur ein Beitrag zur Entbürokratisierung, sondern auch zur Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Thomas Strobl betonte, dass diese Anpassungen eine wichtige Maßnahme darstellen, um das Stiftungswesen in Baden-Württemberg zu stärken und optimale Rahmenbedingungen für Stiftungen zu schaffen.
Die beschlossenen Änderungen des Stiftungsgesetzes werden voraussichtlich einen positiven Einfluss auf Stiftungen und deren Verwaltung haben. Durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands können sich Stiftungen verstärkt auf ihre eigentlichen Zwecke und Ziele konzentrieren. Zudem schaffen die neuen Regelungen Klarheit und Sicherheit im Umgang mit Stiftungsangelegenheiten.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die vom Landtag beschlossene Änderung des Stiftungsgesetzes für Baden-Württemberg eine wichtige Reform darstellt. Sie trägt zur Entbürokratisierung, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit bei und schafft verbesserte Rahmenbedingungen für das Stiftungswesen im Bundesland. Diese Änderungen werden voraussichtlich eine positive Entwicklung des Stiftungswesens in Baden-Württemberg unterstützen.