Soziales

Landesregierung stärkt Schuldnerberatung

Die Schuldnerberatungsstellen im Land erhalten eine höhere staatliche Förderung. Die Beratungsstellen unterstützen Bürgerinnen und Bürger auf ihrem Weg aus der Schuldenfalle und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung, insbesondere in der Corona-Krise.

Für ihre Arbeit im außergerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahren erhalten die kommunalen und gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen im Südwesten eine höhere staatliche Förderung. Die entsprechende Fallpauschale wird um rund zehn Prozent erhöht und damit an die ebenfalls erhöhte Anwaltsvergütung angepasst. Für die Fallpauschalen gab das Land 2019 und 2020 insgesamt rund 3,6 Millionen Euro aus.

„Die Schuldnerberatungsstellen im Land leisten einen wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung. Sie ermöglichen es, mehr Bürgern einen Weg aus der Schuldenfalle zu zeigen. Mit der aufgestockten Förderung wollen wir ihr Engagement stärken und damit noch mehr Bürgerinnen und Bürger aus ihren persönlichen Krisen führen“, so Sozialministerin Manne Lucha.

2021 und 2022 jeweils über zwei Millionen Euro

Im Jahr 2019 und im Corona-Jahr 2020 haben insgesamt mehr als 7.700 Schuldner das außergerichtliche Schlichtungsverfahren der kommunalen und gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen in Anspruch genommen. In rund 100 Beratungsstellen wurde in Zusammenarbeit mit den Gläubigern eine gütliche Begleichung der Schulden von knapp 1.750 Schuldnern erreicht. Durch den Vergleich der bestehenden Schulden blieben ihnen ein mehrjähriges Verfahren bis zur Entschuldung oder zum wirtschaftlichen Neubeginn sowie Verfahrenskosten erspart. Dafür hat das Land für 2019 und 2020 Mittel in Höhe von insgesamt rund 3,6 Millionen Euro bereitgestellt.

Für die Anhebung der Fallpauschale um rund zehn Prozent und einen prognostizierten Anstieg der antragstellenden Schuldner aufgrund der Corona-Krise soll der Staatshaushalt in diesem und im nächsten Jahr jeweils über zwei Millionen Euro haben.

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Unterstützung bei Insolvenzverfahren

Das Verbraucher- oder Privatinsolvenzverfahren ist ein mehrstufiges Verfahren, bei dem im ersten Schritt ein außergerichtliches Vergleichsverfahren mit Unterstützung kommunaler oder gemeinnütziger Schuldnerberatungsstellen oder Rechtsanwälte durchgeführt werden muss. Der Schuldner muss versuchen, mit den Gläubigern eine Einigung über die Schuldenregelung zu erzielen. Kommt diese Einigung nicht zustande, folgt das Gerichtsverfahren. Kann dort zwischen Gläubiger und Schuldner keine Einigung erzielt werden, folgt das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren. Danach beginnt das Restschuldbefreiungsverfahren mit einer Wohlverhaltensperiode. Nach Ablauf der Geschäftsordnung erlässt das Gericht auf Antrag die Restschuld des Schuldners, wenn kein Versagungsgrund vorliegt.

Im Dezember 2020 hat der Bundesgesetzgeber die Durchführungsfrist von sechs auf drei Jahre verkürzt. Dies führt zu einer aktuell höheren Auslastung der Schuldnerberatungsstellen, da viele Schuldner auf die angekündigte Gesetzesänderung gewartet haben.

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Verbraucherinsolvenz (Restschuldbefreiung)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Beratung und Unterstützung bei Überschuldung

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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