Soziales

Landesgesundheitsamt ruft Warnstufe aus

Aufgrund der anhaltend hohen Belegung der Intensivbetten mit COVID-19-Patienten hat das Landesgesundheitsamt die Warnstufe gemäß Corona-Verordnung ausgerufen. Das bedeutet ab Mittwoch, 3. November 2021, stärkere Einschränkungen, insbesondere für ungeimpfte und nicht genesene Personen.

Am Dienstag, 2. November 2021, lagen sie auf Intensivstationen des Landes mehr als 250 Covid-19-Patienten am zweiten Arbeitstag in Folge behandelt. Damit wird in Baden-Württemberg die sogenannte Warnstufe ausgerufen. Die damit verbundenen Einschränkungen, insbesondere für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen, treten am Mittwoch, 3. November 2021, in Kraft.

Nicht geimpfte und nicht rekonvaleszente Personen müssen sich in der Warnstufe befinden in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens (PDF) einen PCR-Test einreichen – besonders in Innenräumen. Das gilt für Veranstaltungen, Restaurant-, Messe- oder Kinobesuche, aber auch für Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Besonders ungeimpfte Menschen auf Intensivstationen

„Die erste kritische Marke ist erreicht und die Lage in den Krankenhäusern ist angespannt“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir erleben derzeit eine Pandemie für Ungeimpfte. Dies sehen wir nicht nur in den separat ausgewiesenen Inzidenzwerten, sondern auch auf den Intensivstationen. Fast ausnahmslos gibt es ungeimpfte Patienten mit schwerem Verlauf. Es ist daher klar, dass wir mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften beginnen müssen. Sie sind die Treiber der Pandemie und belasten das Gesundheitssystem. Die Beschränkungen dienen auch dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Denn wenn die Auslastung der Krankenhäuser zunimmt, müssen Operationen, Krebsbehandlungen oder andere Eingriffe, die in den Krankenhäusern nicht unbedingt notwendig sind, wieder verschoben werden. Die Lösung ist also klar: Impfen ist der Ausweg aus der Pandemie. „

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Mit der Warnstufe wird die Befreiung von der Maskenpflicht für das 2G-Optionsmodell für geimpfte Besucher und Mitarbeiter. Ein Haushalt darf nur fünf weitere Personen in der Warnstufe treffen – davon ausgenommen sind auch Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen nicht oder nicht geimpft werden können Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) existiert.

Die aktuellen Corona-Bestimmungen im Überblick (PDF)

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes

Niveauregulierung der Corona-Verordnung

Schon mit dem Corona-Verordnung Im September 2021 wurden in Baden-Württemberg drei Ebenen festgelegt, die in enger und intensiver Zusammenarbeit mit Experten aus der medizinischen Praxis entwickelt wurden:

  • Grundstufe: Zahlen und Grenzwerte der Warn- oder Warnstufe bundesweit nicht erreicht oder überschritten.
  • Warnstufe: Die 7-Tage-Krankenhausinzidenz (Anzahl der stationär aufgenommenen COVID-19-Erkrankten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 8 oder mehr als 250 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen .
  • Warnstufe: 7-Tage-Krankenhausinzidenz (Anzahl der stationär aufgenommenen COVID-19-Erkrankten pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen) erreicht oder überschreitet 12 oder von 390 COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen .

Das Landesgesundheitsamt (LGA) nimmt die Eintragung der jeweiligen Stufe vor durch Veröffentlichung im Internet bekannt.

Die Grundlage dafür liefert die LGA veröffentlichte Zahlen im Lagebericht. Um in das jeweilige Stadium eintreten zu können, ist es erforderlich, dass an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Anzahl der für ein Stadium relevanten Krankenhauseinweisungen erreicht oder überschritten wurde oder an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen die Inanspruchnahme der Intensivbetten. Die nächstniedrigere Stufe tritt ein, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die für eine Stufe relevante Anzahl nicht erreicht wurde. Samstage, Sonn- und Feiertage unterbrechen die Zählung der betreffenden Werktage nicht. Ab dem Tag nach der Bekanntgabe gelten die in der Verordnung geregelten Maßnahmen der jeweiligen Stufe.

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Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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