Soziales

Landesfamilienpass 2021 mit neuen Angeboten

Auch in diesem Jahr erhalten Kinder und ihre Betreuer mit dem Landesfamilienpass vergünstigten oder freien Eintritt zu vielen Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Dies ermöglicht Kindern ein breites Freizeitangebot, um wieder ein Stück Normalität zu erleben.

Mit dem Staatsfamilienpass Kinder und ihre Betreuer erhalten zu zahlreichen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg vergünstigten oder freien Eintritt. Der Familienpass, den sich bis zu vier weitere Personen teilen können, wird in diesem Jahr fortgesetzt. Aufgrund der Corona-Situation können die Freizeitattraktionen unterschiedlich genutzt werden.

„Wir tun weiterhin alles, um zu einer gewissen Normalität zurückzukehren. Umso wichtiger ist es, wieder Freizeitattraktionen besuchen zu können. Mir ist es auch wichtig, den Landesfamilienpass an die veränderten Familienmodelle anzupassen, damit neben einem antragsberechtigten Erwachsenen bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden können“, so die Ministerin für Soziales und Gesundheit Manne Lucha. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um getrennte leibliche Eltern, Oma und/oder Opa, erwachsene Geschwister oder eine andere Betreuungsperson der Kinder handelt. Von den angemeldeten Personen können immer zwei Erwachsene und die Kinder den ermäßigten staatlichen Familienpass für Ausflüge nutzen.

Die Kooperationspartner haben bis auf Weiteres unterschiedliche Besuchsbeschränkungen. Inhaber staatlicher Familienpässe sollten sich vor dem Besuch der Website des Anbieters erkundigen, ob und in welcher Form die gewünschten Freizeitaktivitäten genutzt werden können und welche Hygienemaßnahmen zu beachten sind. Einige Angebote können nur nach vorheriger Online-Buchung besucht werden.

Wer kann einen staatlichen Familienpass beantragen?

Familien können einen staatlichen Familienpass beantragen, wenn sie in einem Haushalt mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (einschließlich Pflege- oder Adoptivkindern) leben. Alleinerziehende erhalten den staatlichen Familienpass von einem kindergeldberechtigten Kind, wenn sie mit ihnen im gemeinsamen Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind leben, Kindergeld oder Hartz IV-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.

Siehe auch  Mehr Tools für Kommunen, um Wohnraum zu schaffen

Familien erhalten den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte auf Antrag bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde. Dort finden Sie auch weitere Informationen zu allfälligen kommunalen Familienpässen und Vergünstigungen.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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