Der Staat verlängert den fiktiven Unternehmerlohn bis Ende 2021. Die staatliche Zusatzförderung kommt insbesondere Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen zugute, die noch immer stark von der Krise betroffen sind.
Das Land Baden-Württemberg verlängert den Scheinunternehmerlohn bis zum Jahresende. Der Ministerrat hat am 26. Oktober entschieden. „Während der Pandemie konnten wir mit unserem fiktiven Unternehmerlohn neben Bundeszuschüssen zahlreiche Unternehmer in unserem Land unterstützen. Das Land schließt weiterhin eine der letzten verbleibenden Finanzierungslücken bei der Überbrückungshilfe des Bundes“, so der Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Die ergänzende Förderung durch den Staat kommt insbesondere Solo-Selbstständigen, Freiberuflern und Kleinunternehmen zugute, die weiterhin von der Krise hart getroffen wurden. Sie können eine monatliche Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro pauschal erhalten. „
Viele Inhaber von Personengesellschaften und Einzelunternehmen haben kein eigenes Gehalt, weshalb eine reine Fixkostenerstattung nicht ausreiche, sagt Hoffmeister-Kraut. Seit Beginn der Corona-Soforthilfe im März 2020 ergänzt das Land die Corona-Programme des Bundes um einen fiktiven Unternehmerlohn, der insbesondere für Solo-Selbstständige, Freiberufler und Inhaber von Personengesellschaften eine wichtige Säule darstellt und Einzelunternehmen. Sie werden mit dem fiktiven Unternehmergehalt in Baden-Württemberg zusätzlich zur Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli bis Dezember 2021 mit einem Festbetrag von 1.000 Euro monatlich unterstützt. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Referenzmonat 2019.
Die Überbrückungshilfe III Plus – das zentrale industrieoffene Corona-Hilfsprogramm des Bundes – sowie die Neustarthilfe Plus für Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer wurden bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Im Einklang mit den Bundesprogrammen , wird das baden-württembergische Erfolgsmodell des fiktiven Unternehmerlohns fortgeführt.
Der fiktive Unternehmerlohn für die Monate Oktober bis Dezember 2021 kann in Kürze über die Bundesplattform kann im Rahmen des Antrags auf Überbrückungshilfe III Plus beantragt werden. Ist die Überbrückungshilfe III Plus bereits bewilligt, kann der Scheinunternehmerlohn auch nachträglich über einen Änderungsantrag beantragt werden.
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