Ein Hebammenkreißsaal ist ein geburtshilfliches Angebot in einer Klinik, bei dem Hebammen gesunde Frauen während der Geburt betreuen. Die Hebammen arbeiten dort selbstständig und eigenverantwortlich. Dabei ist eine gute und enge Kooperation mit dem Ärzte-Team notwendig. Entsprechende Angebote gibt es bereits an fünf Klinikstandorten in Baden-Württemberg. Um Hebammenkreißsäle im Land weiterzuentwickeln und auszubauen, stellt das Land Fördergelder in Höhe von insgesamt rund 500.000 Euro zur Verfügung.
Wichtiges zusätzliches Angebot in der geburtshilflichen Versorgung
„Hebammenkreißsäle in Krankenhäusern sind ein wichtiges zusätzliches Angebot in der geburtshilflichen Versorgung. Sie stärken die Eigenverantwortung der Hebammen und bieten Frauen den Raum für eine natürliche Geburt mit einer sicheren medizinischen Betreuung im Hintergrund“, sagte Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, am Donnerstag, 18. Mai 2023, anlässlich der Veröffentlichung des Förderaufrufs.
Ziel der Landesförderung ist es, dass noch mehr Hebammenkreißsäle an baden-württembergischen Krankenhäusern mit einer geburtshilflichen Abteilung entstehen und das Angebot damit stärker in die Fläche gebracht wird. Ein Hebammenkreißsaal erweitert das geburtshilfliche Angebot eines Krankenhauses und soll den ärztlich geleiteten Kreißsaal nicht ersetzen. „Neben dem zusätzlichen Angebot für die Frauen können Hebammenkreißsäle auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit in Krankenhäusern fördern“, so Staatssekretärin Dr. Leidig.
Das Ministerium setzt mit dem Förderaufruf eine Empfehlung des Runden Tisches Geburtshilfe aus der letzten Legislaturperiode um. Der Runde Tisch Geburtshilfe hat von 2017 bis 2020 getagt und verschiedene Maßnahmen erarbeitet, um die Geburtshilfe im Land weiterzuentwickeln. Die Mitglieder des Runden Tischs haben sich in diesem Zusammenhang auch für die Förderung von Hebammenkreißsälen ausgesprochen.
Förderaufruf zum Ausbau von Hebammenkreißsälen an Krankenhäusern
Krankenhäuser in öffentlicher, freigemeinnütziger oder privater Trägerschaft mit einer geburtshilflichen Abteilung in Baden-Württemberg können sich für die Förderung bewerben. Auch Krankenhäuser, die bereits einen Hebammenkreißsaal eingerichtet haben, können Fördermittel zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung ihres Konzepts beantragen.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 50.000 Euro für die gesamte Laufzeit des Projekts. Die Projekte müssen spätestens am 30. Juni 2025 beendet sein. Insgesamt stehen Fördergelder in Höhe von rund 500.000 Euro zur Verfügung. Bewerbungsschluss ist der 15. August 2023.
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Förderaufruf, Antragsformular
Inspiriert von Landesregierung BW