Das Land stärkt die Schulsozialarbeit an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg durch das Bund-Länder-Aktionsprogramm „Aufholprozess nach Corona für Kinder und Jugendliche“. Zusätzliche Stellen in der Jugendsozialarbeit helfen Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung der individuellen Folgen von Corona.
Corona hat seine Spuren in der Gesellschaft hinterlassen. Vor allem Kinder und Jugendliche haben unter den Einschränkungen durch die Pandemie gelitten. Im Rahmen des Aktionsprogramms von Bund und Ländern „Aufholjagd nach Corona für Kinder und Jugendliche“ Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration fördert nun weitere Stellen im Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen. Dies teilte der Sozialminister mit Mann Luca am 23. Juni 2022 in Stuttgart. Für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 stehen rund 14,5 Millionen Euro zur Verfügung, die der öffentliche Schulträger zusätzlich zu den Landesmitteln beantragen kann.
„Wir wollen sie Kinder und Jugendliche B. durch zusätzliche Schulsozialarbeit zur Bewältigung der individuellen Corona-Folgen“, sagte Sozialministerin Lucha. Für die Schuljahre 2021/2022 und 2022/2023 will die Landesregierung den öffentlichen Schulträgern einen Anreiz bieten, den bestehenden Anteil aufzustocken -Zeitstellen oder Umwandlung in Vollzeitstellen innerhalb des Förderzeitraums Für das Schuljahr 2022/2023 können nur Anträge auf Aufstockung von Stellen gestellt werden.
Bewerbung bis 31. Juli 2022 möglich
„Viele Sozialarbeiter sind nebenberuflich in der Schulsozialarbeit beschäftigt. Erfolgreiche Schulsozialarbeit erfordert stabile Beziehungen und Vertrauen, die über einen langen Zeitraum aufgebaut werden müssen. Gerade während der andauernden Pandemie haben viele Schulsozialarbeiter, teilweise unter erschwerten Bedingungen, den Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen gehalten. Wenn wir jetzt die öffentlichen Schulträger dabei unterstützen, diese erfahrenen Fachkräfte für einen weiteren beruflichen Einsatz zu gewinnen, ohne die kommunalen Haushalte zu belasten, ist das gut angelegtes Geld“, so Minister Manne Lucha zum Ziel des Programms.
Die Aufstockung muss mindestens 20 Prozent einer Vollzeitstelle betragen. Stellenaufstockungen werden maximal für den Zeitraum vom 01.08.2022 bis 31.07.2023 gefördert.
Das Förderprogramm wird durchgeführt von der Kommunalverband für Jugend und Soziales/Landesjugendamt. Eine Bewerbung ist online bis 31. Juli 2022 möglich.
Aktionsprogramm „Aufholbedarf nach Corona für Kinder und Jugendliche“
Das Aktionsprogramm des Bundes und der Länder „Aufholbedarf nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wird vom Bund durch erhöhte Anteile an der Umsatzsteuer für die Länder in den Jahren 2021 und 2022 finanziert und ist zeitlich befristet.
Im Rahmen des Aktionsprogramms setzt das Land die im Schuljahr 2021/2022 begonnene weitere Stärkung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen fort (Förderzeitraum 1. November 2021 bis 31. Juli 2022). Im Schuljahr 2021/2022 konnten alle förderfähigen Anträge bewilligt werden, die eine Aufstockung bestehender und tatsächlich besetzter Stellen oder eine neu einzurichtende Stelle (Neustellen) beinhalteten, da nur ein verkürzter Förderzeitraum (Förderzeitraum November 1. Juli 2021 bis 31. Juli 2022). . Bewerbungen um neue Stellen wurden Bewerbungen um Erhöhungen nachgeordnet. Die im Schuljahr 2022/23 zur Verfügung stehenden Mittel sollen auch dazu verwendet werden, zusätzliche Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen zu ermöglichen. Für das Schuljahr 2022/2023 kann eine Förderung für die vollen zwölf Monate des Schuljahres beantragt werden.
Inspiriert von Landesregierung BW