Land erleichtert die Installation von Solaranlagen auf Kulturdenkmälern

Das Land erleichtert die Installation von Photovoltaikanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Wenn Sie eine Solaranlage auf oder auf einem Kulturdenkmal errichten wollen, benötigen Sie in der Regel eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis.

Das Land Baden-Württemberg fördert die Installation von Photovoltaik (PV)-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Das teilte der Minister für Regionalentwicklung und Wohnungsbau mit. Nicole Razavi bekannt. Ihr Haus hat als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes entsprechende Richtlinien erlassen. Nach den Richtlinien muss regelmäßig eine Genehmigung erteilt werden, wenn die Solaranlagen der überdachten Dachfläche untergeordnet sind und möglichst großflächig und farblich abgestimmt angebracht werden.

„Viele Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude, insbesondere Kirchen, wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Diesem Wunsch tragen wir mit den neuen Leitlinien Rechnung“, sagte Minister Razavi. „Eine PV-Anlage wird künftig nur noch bei erheblichen Schäden am denkmalgeschützten Gebäude abgelehnt. Wir wollen Ermöglicher sein, nicht Verhinderer. Und wir machen deutlich, dass sich Denkmalschutz und Klimaschutz nicht ausschließen, im Gegenteil: Die Erhaltung und Modernisierung denkmalgeschützter Gebäude ist Klimaschutz im besten Sinne.“

Genehmigung soll „periodisch erteilt“ werden

Wenn Sie eine Solaranlage auf oder auf einem Kulturdenkmal (nach § 2 Denkmalschutzgesetz) errichten wollen, benötigen Sie in der Regel eine Denkmalschutzgenehmigung. Dies wird im Einzelfall durch die zuständigen unteren Denkmalschutzbehörden in den Landratsämtern, größeren Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften geprüft. Die neuen Leitlinien des Ministeriums dienen als Handreichung und Entscheidungshilfe. Sie stellen klar: Die Genehmigung soll „regelmäßig erteilt“ werden. Eine andere Entscheidung kann nur bei „erheblicher Beeinträchtigung“ des Kulturdenkmals getroffen werden. Bei der Einzelfallbetrachtung sollte beispielsweise auch berücksichtigt werden, ob die Solaranlage einen ausreichenden Abstand zum Dachrand hat oder farblich weitgehend auf die Dachfarbe abgestimmt ist.

„Neue technologische Entwicklungen bei PV-Systemen – wie Solardachziegel oder Dünnschichttechnologie – versprechen immer bessere Denkmallösungen“, sagte Minister Razavi. „Gerade ein ganzheitlicher Ansatz birgt Potenzial für erneuerbare Energien.“

Die Richtlinien in Kürze

Grundlage für die individuelle Entscheidung sind folgende Punkte:

  • Es sollte geprüft werden, ob alternative Standorte, beispielsweise auf untergeordneten Nebengebäuden, besser für den Bau geeignet sind.
  • Liegen künstlerische Schutzgründe für das Kulturdenkmal vor, ist zu prüfen und gesondert zu begründen, ob bei der Installation von Solaranlagen eine erhebliche Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes und/oder ein erheblicher Eingriff in die Substanz vorliegt. In diesem Fall ist diese dann regelmäßig nicht genehmigungsfähig.
  • Solaranlagen sind der überdachten Dachfläche unterzuordnen.
  • Die Kulturdenkmäler, die sich im Schutzgebiet einer bereits anerkannten oder potenziellen UNESCO-Welterbestätte befinden, bleiben von den Richtlinien unberührt.

Weitere Informationen

Landesamt für Denkmalpflege: Klimaschutz und Energieeffizienz in der Denkmalpflege

Broschüre „Denkmalpflege und Erneuerbare Energien“ (PDF)

Inspiriert von Landesregierung BW

This post was published on 5. Juli 2022 19:00

Published by
Sophie Müller

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