Baden-Württemberg bereitet sich auf die kritische Phase vor. Angesichts der hochdynamischen Entwicklung der Infektionszahl erklärt die Landesregierung die dritte Pandemiestufe. Zu diesem Zweck wird die Corona-Verordnung durch strengere Maßnahmen ergänzt, die landesweit gelten. Die neuen Bestimmungen treten am Montag, den 19. Oktober in Kraft.
Die hochdynamische Entwicklung der Infektionszahl veranlasst die baden-württembergische Landesregierung nun, die dritte Stufe der Pandemie zu erklären. Dies hat das Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag, dem 17. Oktober, beschlossen. Die zunehmende Anzahl von Infektionen und die diffusen Ausbrüche in vielen städtischen und ländlichen Gebieten machen diesen Schritt notwendig. Um dies zu tun, die Corona-Regulierung des Landes entsprechend angepasst und ergänzt durch strengere Maßnahmen, die landesweit gelten. Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt am Montag, dem 19. Oktober, gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe in Kraft.
Die Dynamik des Virus erfordert schnelles Handeln – weitere Verschärfungsmaßnahmen im ganzen Land
Premierminister Winfried Kretschmann: „Die kommenden Wochen werden für Deutschland und Baden-Württemberg entscheidend sein. Die Dynamik des Virus erfordert schnelles Handeln. Aus diesem Grund hat das Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag beschlossen, die dritte Stufe der Pandemie zu erklären. Dies definiert zusätzliche, weitreichendere Maßnahmen, die für alle bundesweit gelten, unabhängig von der lokalen Inzidenz. Weil wir jetzt alles tun müssen, um den kritischen Trend so schnell wie möglich zu stoppen und die Dinge umzudrehen. „“
Aufgrund der Altersverschiebung in jüngeren Altersgruppen gibt es derzeit einen geringeren Anteil schwerer Kurse mit einer entsprechend geringeren Belegung der Krankenhäuser, aber viele Lebensbereiche sind immer noch von der zunehmenden Verbreitung von COVID-19 betroffen, was wiederum dazu führt ein erhöhtes Risiko für die gefährdeten Gruppen. Darüber hinaus wird es für die örtlichen Gesundheitsbehörden immer schwieriger, alle Kontaktpersonen neu infizierter Personen zu identifizieren. Dies erhöht das Risiko, dass sich das Virus diffus ausbreitet.
Brechen Sie den Trend, sonst droht die Situation unkontrollierbar zu werden
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wenn die Anzahl der Neuinfektionen zunimmt, steigt auch die Anzahl der schweren Krankheiten und Todesfälle – verzögert. Ein zunehmender Zugang zu Kliniken und Pflegeheimen ist daher zu erwarten. Daher sind besonders pflegebedürftige und chronisch Kranke betroffen. Die Zahl der Fälle nimmt erheblich zu, und der Trend muss sehr ernst genommen werden. Wenn dies jetzt nicht kaputt geht, droht die Situation unkontrollierbar zu werden. Das muss mit aller Kraft vermieden werden. „“
Um die derzeitige Dynamik zu schwächen, wird die Landesregierung ab Montag weitere bundesweit geltende Maßnahmen ergreifen. Dies soll den Infektionsprozess unter Kontrolle halten und gleichzeitig den Alltag so gut wie möglich erhalten. „Wir dürfen nicht riskieren, unser gesamtes Gesundheitssystem zu überlasten, insbesondere jetzt angesichts des kommenden Winters mit all seinen typischen saisonalen Krankheiten“, fährt Lucha fort.
Was bedeutet die Erklärung der dritten Stufe der Pandemie?
Neben und zusätzlich zur lokalen Inzidenz-orientierten Hotspot-Strategie nach dem Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Bundesländer am 14. Oktober werden weitere landesweite Maßnahmen beschlagnahmt.
- Bundesweite Verpflichtung zum Tragen einer Mund- und Nasenabdeckung in Bereichen, die dem Fußgängerverkehr und öffentlichen Einrichtungen gewidmet sind, sowie in öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, wenn die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
- Das private Treffen ist auf maximal 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt.
- Ansammlungen nach § 9 CoronaVO sind auf 10 Personen oder zwei Haushalte begrenzt.
- Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen ist auf 100 begrenzt.
Darüber hinaus ergreifen die Abteilungen für Pandemiestufe 3 weitere nationale Maßnahmen. Dazu gehört an zentraler Stelle:
- Kliniken: Angesichts der Erwartung einer höheren Anzahl von Patienten in den Kliniken sollten sie die für SARS-CoV2-Patienten erforderlichen (intensiven) Kapazitäten schrittweise anpassen und die elektiven Behandlungen schrittweise reduzieren.
- Ambulante Versorgung: Die Corona-Fieber-Ambulanzen und Testzentren in den besonders betroffenen Regionen werden ausgebaut oder wieder ausgebaut.
- Telemedizin: Ausweitung des Einsatzes telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten (einschließlich Bescheinigungen über Arbeitsunfähigkeit), um Kontakte in Arztpraxen zu vermeiden.
- Schulen: Mit dem Wechsel von Corona-VO Schule Es besteht eine landesweite Verpflichtung, einen Mund- und Nasenschutz ab der 5. Klasse in weiterführenden Schulen sowie in Berufsschulen im Unterricht zu tragen.
- Einschränkung der außerschulischen Nutzung des Schulgebäudes.
- Kindertagesstätten: Gleichbleibende Distanz bei der Gruppenbildung bleibt bestehen.
- Universitäten: weitreichende Verpflichtung, auch auf den Sitzen eine persönliche Maske zu tragen
Maßnahmen der Pandemie Stufe 3 in Baden-Württemberg (PDF)
Die Maßnahmen gelten bundesweit ab Montag
Diese Maßnahmen gelten bundesweit ab Montag. Darüber hinaus können Städte und Landkreise mit einer Inzidenz von mehr als 50 / 100.000 Einwohnern umfangreichere, noch strengere lokale Maßnahmen wie nächtliche Ausgangssperren ergreifen.
Die Landesregierung appelliert erneut an die Bevölkerung: Jeder Einzelne kann weiterhin erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos beitragen, indem er die AHA-Regeln (Distanz + Hygiene + Alltagsmaske) einhält und die Corona-Warn-App lüftet und nutzt. Wenn möglich, sollten die Bürger auch die Anzahl ihrer Kontakte verringern und nicht reisen.
Maßnahmen der Pandemie Stufe 3 in Baden-Württemberg (PDF)
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