Beamte im Strafvollzug und im Abschiebungshaftdienst können sich künftig – ebenso wie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr – durch kostenlose medizinische Versorgung versichern.
Der Vize-Premierminister und der Innenminister haben es Thomas Strobl sowie Justizminister Marion Gentges wies darauf hin: „Wer im Gefängnis seine Pflicht im Gefängnis wahrnimmt, ist ähnlichen Gefahren und damit erheblichen Gesundheitsrisiken und Gefahren ausgesetzt wie Angehörige der Polizei und der Feuerwehr. Es ist daher absolut richtig, diesen Beamten die Möglichkeit zu geben, sich kostenlos medizinisch versorgen zu lassen“, so die beiden Minister.
Mit der Novelle des baden-württembergischen Beamtengesetzes vom 15.10.2020 haben Beamte des mittleren und höheren Vollzugsdienstes und des Werkdienstes im Strafvollzug sowie des Abschiebungsvollzugsdienstes ein einmaliges Wahlrecht zwischen Hilfeleistungen und medizinische Versorgung. Mit der jetzt erlassenen Verordnung können künftige Beamtinnen und Beamte im Justiz- und Abschiebungshaftdienst ihr Wahlrecht bei Begründung des Beamtenverhältnisses dauerhaft ausüben. Das heißt, sie können sich entweder für eine private Krankenversicherung, ergänzt durch staatliche Beihilfen, entscheiden oder sich vollständig durch eine kostenlose medizinische Versorgung absichern, wie es für Polizisten und Beamte in der Berufsfeuerwehr üblich ist. Bei unentgeltlicher ärztlicher Versorgung übernimmt das Land Baden-Württemberg die Krankheitskosten, zum Beispiel ärztliche Versorgung im Krankheitsfall, zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz, stationäre Behandlung im Krankenhaus, medizinische Rehabilitationsmaßnahmen in entsprechenden Einrichtungen und ambulante ärztliche Pflege mit präventiven Gesundheitsmaßnahmen.
„Wir haben mit der Neuregelung eine Anforderung der Beamten im Strafvollzug und im Haftdienst umgesetzt, die mir persönlich auch ein wichtiges politisches Anliegen war“, sagte Innenminister Thomas Strobl. „Die neue Regelung ist logisch und konsequent, aber auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Beamten in Gefängnissen und Haftanstalten, die unter schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit leisten“, sagte Justizministerin Marion Gentges.
Zu Beginn profitierten insgesamt knapp 3.500 Beschäftigte von der Wahlfreiheit: rund 2.900 Personen im Strafvollzug, rund 500 Personen im Werksdienst im Gefängnis und rund 80 Personen im Abschiebungshaftdienst.
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Inspiriert von Landesregierung BW