Programm zur Betreuung von besonders auffälligen jungen Straftätern wird neu konzipiert
Das Programm zum Umgang mit „Besonders auffälligen jungen Straftäterinnen und Straftätern“ (BajuS) wurde vom Ministerrat beschlossen und wurde entwickelt, um kriminelle Karrieren von Kindern und Jugendlichen zu verhindern oder frühzeitig zu stoppen.
Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl betonte die Bedeutung der Prävention und der Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und Staatsanwaltschaften. Das neue Programm BajuS ermöglicht eine frühzeitige und gezielte Reaktion auf strafrechtlich auffälliges Verhalten. Ziel ist es, negative Entwicklungen bei den Kindern und Jugendlichen zu durchbrechen und ihre Persönlichkeitsentwicklung nachhaltig zu stärken.
BajuS ist die Weiterentwicklung des bereits bestehenden Programms „Jugendliche Intensivtäter (JugIT)“, welches seit August 1999 in ganz Deutschland umgesetzt wurde. Nach über 20 Jahren Praxiserfahrung wurde das bestehende Programm im Frühjahr 2022 durch eine Arbeitsgruppe beim Innenministerium überprüft und konzeptionell neu aufgestellt.
Eine wesentliche Änderung in dem neuen Programm ist die Bewertung des delinquenten Handelns nach qualitativen Parametern anstelle der reinen Quantität der begangenen Delikte. Faktoren wie die Verletzung der Opfer, das verwendete Tatmittel und das Alter des Täters werden dabei berücksichtigt. Dadurch werden Kinder und Jugendliche, deren Verhalten von Anfang an eher in den Bereich der Gewaltkriminalität fällt, früher in den Fokus genommen.
Justizministerin Marion Gentges betonte, dass der Wechsel von einer quantitativen zu einer qualitativen Betrachtungsweise richtig sei. Eine einfache Körperverletzung könne nicht mit einem versuchten Tötungsdelikt gleichgesetzt werden. Zudem liegt der Fokus der neuen Konzeption auf sogenannten „Schwellentätern“. Das sind Jugendliche, bei denen das Risiko besteht, dauerhaft straffällig zu werden, die aber nach den alten, quantitativen Kriterien nicht als Intensivtäter eingestuft wurden. Diese werden nun stärker in den Blick genommen, um ihnen rechtzeitig mit zielgerichteten Maßnahmen den Weg zu einer straffreien Zukunft zu ebnen.
Im Rahmen der neuen Konzeption werden potenzielle „BajuS“ in drei Kategorien (Gelb, Orange oder Rot) eingeteilt, basierend auf einer Einzelfallprüfung. Die Kategorie Gelb umfasst Schwellentäter, deren Verhalten sich noch nicht als „kriminelle Karriere“ manifestiert hat. Die Kategorie Orange richtet sich nach der bisherigen Bewertungspraxis von jugendlichen Intensivtätern. Die Kategorie Rot umfasst Kinder und Jugendliche, die überwiegend schwere Straftaten begehen und Hilfs- sowie Erziehungsmöglichkeiten ablehnen.
Der Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha betonte die Bedeutung frühzeitiger Hilfe für Kinder und Jugendliche, die Gefahr laufen, in die Kriminalität abzurutschen. Es sei wichtig, die Ursachen zu bekämpfen und sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche zu selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten heranwachsen, die eine Zukunft in der Gesellschaft haben.
Die Einteilung der Straftäter in die neuen Kategorien ermöglicht es, gemeinsam mit Staatsanwaltschaften und Jugendämtern geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das Ziel ist es, kriminelle Karrieren erst gar nicht entstehen zu lassen oder frühzeitig zu stoppen. Innenminister Thomas Strobl betonte die Bedeutung der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Verständnisses aller Beteiligten in diesem Bereich.
Quelle:
Sicherheitsbericht zur Kriminalitätsentwicklung in Baden-Württemberg 2022.