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Hoffmeister-Kraut zur Verschärfung der Corona-Regeln

Laut Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut stehen uns weitere schwierige Monate bevor, in denen der Staat Unternehmen und Arbeitnehmer wieder konsequent unterstützt. Die Überbrückungshilfe IV des Bundes ist ein wichtiges Instrument. Mit einem Acht-Punkte-Plan hat Baden-Württemberg Vorschläge zur Verbesserung dieser Hilfsmittel gemacht.

Anlässlich der zusätzlichen Einschränkungen durch die Infektion sagte der Minister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Die Corona-Pandemie schlägt mit voller Wucht zu. Wir müssen jetzt mit aller Kraft versuchen, die vierte Infektionswelle zu brechen. Die Folgen für Gesellschaft und Wirtschaft sind gravierend. Es liegen noch schwierigere Monate vor uns, in denen wir wieder werden“ Unternehmen und Mitarbeiter konsequent unterstützen.Dafür stehen uns bewährte und ständig verbesserte Instrumente zur Verfügung: Bis Ende des Jahres werden die Überbrückungshilfe III Plus, das Hilfe neu starten und unsere nationalen Ergänzungsprogramme und dann die Überbrückungshilfe IV sowie die Wiederanlaufhilfe bis Ende März 2022. Darüber hinaus gibt es die Sonderfonds zur Ausfallsicherung von Messen und Ausstellungen“, erklärte der Minister.

„Mit der Ankündigung der Überbrückungshilfe IV hat die Bundesregierung ein wichtiges Signal für unsere Unternehmen gesetzt. Damit das Instrument einwandfrei funktioniert, sind jedoch Verbesserungen erforderlich. Mein Unternehmen hat dazu konkrete Vorschläge in einem Acht-Punkte-Plan erarbeitet, mit dem ich heute an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier geschrieben habe“, sagte Hoffmeister-Kraut. Jetzt muss schnell gehandelt werden.

Unkomplizierter Zugang zu den Hilfsmitteln auch ohne Verriegelung

Insbesondere muss die Bundesregierung nun schnellstmöglich klarstellen, dass Unternehmen, die aus Rentabilitätsgründen ihren Geschäftsbetrieb einschränken oder einstellen müssen, unkomplizierten Zugang zur Überbrückungshilfe haben können, auch wenn eine Schließung nicht ausdrücklich angeordnet wurde. Damit sollen die Auswirkungen der Pandemie in den betroffenen Branchen Marktkaufleute und Schausteller, Veranstaltungs- und Kulturbereich, in der Gastronomie sowie im Handwerk und Einzelhandel abgemildert werden. Da die Unternehmen in den nächsten Tagen über eine mögliche Schließung entscheiden müssen, brauchen wir sofort Klarheit“, forderte die Ministerin.

„Außerdem halten wir es für notwendig, dass die Umsatzschwelle auf 20 Prozent gesenkt wird und der Höchstsatz der Fixkostenerstattung bei 100 Prozent bleibt und nicht wie geplant auf 90 Prozent reduziert wird.“ Außerdem muss dringend dafür gesorgt werden, dass gerade die besonders hart getroffenen Markthändler und Schausteller Zugang zu den Hilfsmitteln erhalten.

Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld

Und auch die langfristigen Auswirkungen auf den Einzelhandel müssen berücksichtigt werden. Die Förderung der Sonderabschreibung von Lagerbeständen ist richtig und wichtig. Dies würde jedoch nicht alle Kosten decken. Ausgenommen hiervon sind Kosten, die über den reinen Wertverlust der Ware hinausgehen, wie zB Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Daher sollten Händler einen Zuschlag von 25 Prozent erhalten.

Das Instrument der Kurzarbeit leistet einen weiteren wichtigen Beitrag, um die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen abzufedern. Die Bundesregierung hat die wesentlichen Regelungen für einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bereits bis zum 31. März 2022 verlängert. „Außerdem müssen stark betroffene Unternehmen – etwa in der Gastronomie, Hotellerie und Veranstaltungsbranche – unkompliziert versorgt werden.“ Zugang zu Kurzarbeitergeld, ohne dass die Notwendigkeit im Einzelfall begründet werden muss. Die aktuellen Auswirkungen der Corona-Beschlüsse sind daher bundesweit per Verordnung als unausweichliches Ereignis einzustufen. „Das forderte Hoffmeister-Kraut in einem Schreiben an Bundesminister Heil.

„Darüber hinaus ist es wichtig, dass wir mit unseren bewährten Landesprogrammen noch verbleibende Förderlücken schließen: die fiktiver Unternehmerlohn, zum Rückzahlungszuschuss Corona und der Beratung zur Corona-Krise. Ich werde mich nachdrücklich dafür einsetzen, dass diese – analog zur Überbrückungshilfe – über den 31. Dezember hinaus verlängert wird“, kündigte die Ministerin an. „Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das Unternehmen seit Beginn der Pandemie den Scheinunternehmerlohn als Ergänzung des Landes zur Verfügung stellt. So kann besonders Betroffenen wie Schaustellern und Markthändlern geholfen werden. „

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Inspiriert von Landesregierung BW

This post was published on 6. Dezember 2021 11:09

Published by
Sophie Müller

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