Ländlicher Raum

Halbherziges Verbot von Wildtieren in neuen Zirkusbestimmungen

Die Staatskommissarin für Tierschutz, Julia Stubenbord, kritisiert den Entwurf der Tierschutzzirkusverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Diese kommen Jahrzehnte zu spät, schließen Wildkatzen aus und beziehen sich nur auf neu erworbene Wildtiere. Auch der Bundesrat, Tierärzte und Tierschützer fordern seit Jahren das Verbot von Wildtieren im Zirkus.

Der Entwurf eines soeben vom Bundesministerium für Landwirtschaft veröffentlichten TierschutzzirkusverordnungDas Verbot bestimmter Wildtiere in Zirkussen ist jetzt Jahrzehnte zu spät für den Tierschutz. Es umfasst Elefanten, Giraffen, Flusspferde, Nashörner, Bären und Primaten. „Heute gibt es in Deutschland nur noch wenige Zirkuselefanten und Giraffen und, soweit wir wissen, einen sehr alten Menschenaffen, keine Bären, ein Nilpferd und ein Nashorn, die mit Zirkussen reisen“, sagte der Tierschutzbeauftragte Dr. Julia Stubenbord. Der Bundesrat, Tierärzte und Tierschützer fordern seit Jahren das Verbot von Wildtieren im Zirkus. Im internationalen Vergleich haben 19 europäische Länder die Haltung von Wildtieren in Zirkussen verboten oder stark eingeschränkt.

„Ein Zirkus, der wilde Tiere zeigt, hat etwas Anachronistisches. Die soziale Meinung hat sich geändert. Heute verstehen wir, dass es nicht angebracht sein kann, wilde Tiere auszubilden “, sagt der Tierschutzbeauftragte. Es ist seit Jahrzehnten bekannt, dass Wildtiere in reisenden Zirkusunternehmen in ihrer Bewegung und ihrem angemessenen Verhalten stark eingeschränkt sind und daher dauerhaft leiden. Insbesondere der häufige Transport in engen Waggons und die Unterbringung in Gehegen, die viel kleiner sind als die im Zoo üblichen, wie es die Bundesregierung heute noch zulässt, haben sich längst als Verstoß gegen den Tierschutz erwiesen.

Tiger und Löwen sind vorerst noch erlaubt

Es scheint besonders halbherzig, dass der Verordnungsentwurf vorsieht, dass Tiger und Löwen vorerst in Zirkussen erlaubt sind. Laut Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner liegen zu diesen Tierarten keine wissenschaftlichen Fakten vor. Bekannte wissenschaftliche Studien zeigen jedoch, dass große Raubtiere wie Löwen und insbesondere Tiger, die große Gebiete in der Natur durchstreifen, in Gefangenschaft häufig Anzeichen von Stress und Verhaltensstörungen aufweisen.

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Eine weitere Schwäche der Verordnung aus Tierschutzgesichtspunkten besteht darin, dass das Verbot nur für neu erworbene Wildtiere gilt. Gemäß der geplanten Verordnung sollten die derzeit in deutschen Zirkussen lebenden Wildtiere gehalten, trainiert und ausgestellt werden dürfen, bis sie auf natürliche Weise sterben. Die Mehrheit der EU-Staaten hat in ihren jeweiligen Verbotsbestimmungen spezielle Übergangsfristen für die Haltung von Wildtieren festgelegt. Dies sollte auf jeden Fall auch in Deutschland in die geplante Regelung aufgenommen werden. Ebenso sollte das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit Tierschützern, Zoos und Rettungsstationen die Möglichkeit schaffen, die verbleibenden Wildtiere so bald wie möglich artengerecht unterzubringen.

Staatsvertreter für Tierschutz

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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