Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können ab dem 8. Mai 2023 Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 über ein Online-Portal beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern entlasten.

Private Haushalte, die mit Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können in wenigen Tagen Härtefallhilfen rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Dies soll Haushalte von besonders starken Preissteigerungen bei Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle beziehungsweise Koks entlasten. Die Hilfe kann über ein  Online-Portal beantragt werden, das in den einzelnen Bundesländern stufenweise freigeschaltet wird – in Baden-Württemberg am 8. Mai 2023.

Energieministerin Thekla Walker: „Betroffene Bürgerinnen und Bürger sollen die Hilfen möglichst unkompliziert beantragen können. Wir haben bewusst auf zusätzliche Hürden wie Elster-Zertifikate oder die Bundes-ID verzichtet und lassen auch Papieranträge zu. Online geht allerdings alles schneller. Für eine optimale IT-Lösung haben wir unsere Kräfte mit weiteren Bundesländern gebündelt. Die Kooperation soll reibungslose Verfahren und schnelle Auszahlungen ermöglichen.“

Umweltministerium entscheidet über die Anträge

Das Land Baden-Württemberg nutzt das zentrale Antragsportal der Kasse.Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft als Bewilligungsstelle für Baden-Württemberg über die Anträge entscheiden. Bei derartigen Verfahren hat sich in der Praxis eine stufenweise Freischaltung bewährt, da besonders in der Startphase mit einer hohen Antragszahl zu rechnen ist. So kann ein störungsfreier Betrieb des Portals gewährleistet werden.

Die Freischaltung des Online-Portals erfolgt für die beteiligten Bundesländer:

  • 2. Mai 2023: Bremen und Hamburg
  • 4. Mai 2023: Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein
  • 8. Mai 2023: Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen

Härtefallhilfe bei Verdoppelung der Energiekosten

Die Härtefallhilfe ist vorgesehen für Privathaushalte, die vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mindestens eine Verdoppelung ihrer Energiekosten hinnehmen mussten. Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021. Über einen Online-Rechner kann bereits vorab ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt.

Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach Antragstellung statt. Unternehmen (zum Beispiel Wohnungsbaugesellschaften) können als Zentralantragssteller bereits im Vorfeld durch Einrichtung eines Servicekontos ihre Firmenakte bei der Kasse.Hamburg beantragen: Firmenakte anlegen. Diese ist bei Unternehmen notwendig, um eine Identifikation für die Antragsstellung zu ermöglichen und vereinfacht die Antragsstellung für unterschiedliche Wohngebäude.

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Härtefallhilfen für Privathaushalte

Inspiriert von Landesregierung BW

This post was published on 25. April 2023 14:18

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