Bildung & Wissenschaft

Grundschulen und Kindertagesstätten werden am 22. Februar eröffnet

Die Landesregierung plant, ab dem 22. Februar die Grundschulen und Grundstufen der sonderpädagogischen und beratenden Zentren für den persönlichen Unterricht schrittweise wieder zu eröffnen. Die Kindertagesstätten und Kindertagesstätten sollen auch unter Pandemiebedingungen wieder in den regulären Betrieb zurückkehren.

Basierend auf Bundeslandbeschluss vom 10. Februar 2021 Die Landesregierung plant, ab dem 22. Februar 2021 schrittweise die Grundschulen und Grundstufen der sonderpädagogischen und beratenden Zentren (SBBZ) für den Präsenzunterricht wieder zu eröffnen. Die Kindertagesstätten und Kindertagesstätten werden voraussichtlich ebenfalls wieder geöffnet regulärer Betrieb unter Pandemiebedingungen ab 22. Februar 2021. Die Schulen (PDF) und Einrichtungen (PDF) wurden heute direkt über diese Entscheidung informiert. „Die Entscheidung, die Grundschulen und Kindertagesstätten wieder zu eröffnen, ist ein wichtiger Schritt für die Familien im Land, die in der gegenwärtigen Situation eine enorme Belastung tragen“, sagt Bildungsminister Dr. Susanne Eisenmann. Sie fördert diesen Schritt seit vielen Wochen und hat ihre differenzierte Position zu diesem sensiblen und wichtigen Thema klar zum Ausdruck gebracht. Der Minister fügte hinzu: „Wir können diesen Schritt jetzt vor dem Hintergrund von Studien und der Einschätzung von Virologen unternehmen, dass Kinder bis zu zehn oder zwölf Jahren keine Treiber der Pandemie sind und weniger wahrscheinlich mit dem Corona-Virus infiziert sind.“ Das Land strebt in einem nächsten Schritt einen Präsenzunterricht im alternativen Modell an weiterführenden Schulen an – sofern der Infektionsprozess dies zulässt.

Für Kindertagesstätten und Kindertagesstätten bedeutet dies, dass sie ab dem 22. Februar 2021 keine Notfallversorgung mehr anbieten müssen. Für sie gelten die gleichen Betriebsregeln, die vor der Schließung der Einrichtungen relevant waren, wie z Eine möglichst konstante Gruppenzusammensetzung und andere Maßnahmen, die in den gemeinsamen Schutzhinweisen der Unfallversicherung Baden-Württemberg, des Landesgesundheitsamtes Baden-Württemberg sowie des örtlichen Jugendverbandes und des Sozialen Baden-Württemberg enthalten sind.

Übersicht über das Konzept für den Wiedereintritt

Das Konzept für die Rückkehr zum persönlichen Betrieb an den Grundschulen und den Grundstufen der SBBZ basiert auf den Vorschriften für die Rückkehr zur Arbeit nach der ersten Sperrung im vergangenen Jahr am Ende der Pfingstferien. Auf diese Weise können die Schulen bei ihrer Planung auf die organisatorischen Erfahrungen zurückgreifen, als dieses Modell bereits in den Grundschulen erfolgreich umgesetzt wurde.

  • Die Grundschulen sollen am 22. Februar 2021 beginnen Wechselbetrieb mit zwei Klassenstufen pro Woche Start. Es sollten zwei Klassen vorhanden sein, die anderen beiden Klassen lernen von zu Hause aus. Die Klassen, die an den Schulen persönlich unterrichtet werden, sind aufzuteilen.
  • Beispielsweise könnten die Klassen 1 und 3 in der letzten Februarwoche und die Klassen 2 und 4 in der ersten Märzwoche Unterricht im Klassenzimmer erhalten. Die beiden Klassenstufen, die von Angesicht zu Angesicht unterrichtet werden, können auch unterschiedlich gekoppelt werden. Hier erhalten die Schulen die notwendige Flexibilität in Bezug auf die Schulorganisation, um die örtlichen Gegebenheiten so gut wie möglich zu berücksichtigen.
  • Der Unterricht sollte im Klassenzimmer stattfinden Gruppen so konstant wie möglich (Kohortenprinzip).
  • Priorität haben Fächer Deutsch, Mathematik und Naturwissenschaften sowie in der 4. Klasse Vorbereitung auf den Übergang zur Sekundarschule. Sport findet nicht statt.
  • Der Unterricht von Angesicht zu Angesicht sollte sein mindestens 10 Lektionen pro Woche, aber mehr, wenn die Schule dies zulässt. Der Präsenzunterricht wird durch Lernmaterialien für alle Klassenstufen des Fernunterrichts ergänzt.
  • Es wird weiterhin ein Notfallversorgung Geben Sie den Kindern, die nicht im Unterricht sind und Anspruch auf Notfallversorgung haben.
  • Für die Schüler gibt es noch keine AnwesenheitspflichtDies bedeutet, dass die Eltern nach wie vor entscheiden können, ob der Schulpflicht- oder Fernunterricht erfüllt werden soll.
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Wechselunterricht auch für Abschlussklassen

Schulkinder, die in diesem Jahr ihre Abschlussprüfungen ablegen, werden ab dem 22. Februar 2021 auch abwechselnd von Angesicht zu Angesicht und Fernunterricht unterrichtet. Die Schulen selbst entscheiden, wie sie mit dem Unterrichtsangebot umgehen.

Gezielte Finanzierungsmöglichkeiten für Schulkinder

Wie im Vorjahr können die Schulen ab dem 22. Februar wieder einzelne Schüler in den Präsenzunterricht einbeziehen, die über Fernunterricht nicht erreichbar waren oder die Schwierigkeiten mit Fernunterricht haben. Diese Option gilt für Grundschulen sowie für weiterführende und berufliche Schulen.

Ausstattung der Grundschulen mit Schutzmasken

Nachdem das Sozialministerium am 21. Januar 2021 kurzfristig bekannt gegeben hatte, dass die Schutzmasken des Typs KN95 von der DEKRA GmbH qualitätsgeprüft wurden, leitete das Bildungsministerium unverzüglich alle Schritte ein, um die Übermittlung an die Grundschule zu veranlassen Schulen, um das Personal dort auszurüsten. Nach Angaben des Sozialministeriums wurden die Schutzmasken, die in Grundschulen verwendet werden, als vorbehaltlos für den Einsatz in Schulen geeignet beurteilt. Die Mailing-Kampagne an rund 2.500 öffentliche und private Grundschulen im Land ist so gut wie abgeschlossen. Die Landesregierung ist jedoch nach wie vor nicht bestrebt, im Unterricht an Grundschulen eine Maskenpflicht zu stellen – aus pädagogischen und wissenschaftlich begründeten infektiösen Gründen. Eine Maske kann natürlich freiwillig getragen werden.

Weitere Tests für das Personal in Kindertagesstätten und Schulen

„Der Gesundheitsschutz in den Einrichtungen hat für uns einen hohen Stellenwert. Ich verstehe die Lehrer, die über das Infektionsrisiko besorgt sind. Leider wird sich die Koronasituation langfristig nur dann entspannen, wenn wir entscheidende Fortschritte bei der Impfung erzielt haben und viele Menschen geschützt sind. Bis dahin müssen wir viel mehr testen als zuvor “, sagt Eisenmann. In den vergangenen Wochen hatte sich der Minister daher innerhalb der Landesregierung intensiv für eine Änderung der Strategie im staatlichen Testkonzept und insbesondere für niedrigschwellige und unangemessene Testangebote eingesetzt – insbesondere für Mitarbeiter in Kindertagesstätten, Kindertagesstätten und Schulen. Letzte Woche einigten sich Kulturminister Eisenmann und Gesundheitsminister Lucha darauf, dass die Mitarbeiter in Schulen, Kindertagesstätten und Kindertagesstätten zunächst bis zu den Osterferien bleiben würden Zwei Mal pro Woche kann ohne Grund mittels Schnelltests getestet werden. „Regelmäßige, zufällige Schnelltests sind ein zentraler Schlüssel, um in Kindertagesstätten und Schulen allmählich zur Normalität zurückzukehren. Insbesondere wegen der Mutanten ist mir klar, dass eine Änderung der Strategie für Koronatests absolut notwendig ist. Wir müssen die Prävention stärken und es schaffen, infizierte Menschen, die keine Symptome haben, von gesunden Menschen zu trennen. Wir können dies nur tun, indem wir regelmäßig und ohne Grund testen. Glücklicherweise besteht innerhalb der Landesregierung jetzt Konsens über dieses Ziel “, sagte Eisenmann.

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Nach Angaben des Sozialministeriums sollten die Schnelltests über die bestehenden Strukturen bei Ärzten und Apotheken verfügbar sein. Gesundheitsminister Lucha hat in diesem Zusammenhang versprochen, dafür bis zum Ende der Karnevalswoche eine zuverlässige und landesweite Infrastruktur zu gewährleisten. „Da wir viele Rückmeldungen erhalten haben, dass die bisherige Struktur des Testangebots nicht allgemein funktioniert und Lehrer bereits Schwierigkeiten haben, ihre Zulassungsbescheinigungen für unaufgeforderte Schnelltests einzulösen, empfehlen wir die Einrichtung kommunaler Testzentren“, sagte Eisenmann . Zahlreiche Kommunen haben bereits solche Testzentren eingerichtet, andere befinden sich in den Startlöchern. Dieser Weg hätte auch den weiteren Vorteil, dass Testangebote dann auch an andere Berufsgruppen abgegeben werden könnten.

Schnelltests können auch über das „Corona-Schulbudget“ finanziert werden.

Minister Eisenmann hat kürzlich auch dafür gesorgt, dass Schnelltests in die Förderliste für das „Corona-Schulbudget“ aufgenommen werden. Mit diesem Investitionsprogramm stellt das Kulturministerium allen öffentlichen und privaten Schulen in Baden-Württemberg schulbezogene Budgets in Höhe von insgesamt 40 Millionen Euro zur Verfügung. Mit diesem Budget können die Schulen in Maßnahmen investieren, die ihnen helfen, die Koronapandemie zu überwinden. Die Schulbehörden können nun bei Bedarf zusätzliche Schnelltests für ihre Schulen finanzieren.

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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