Innenministerium

Gesetzliche Verordnungen zur Einrichtung von Waffenverbotszonen

Der Ministerrat hat die Verordnungen, die die Einrichtung von Waffenverbotszonen in Baden-Württemberg ermöglichen sollen, zur Anhörung freigegeben. In einem nächsten Schritt wird das Innenministerium das Anhörungsverfahren durchführen. Die kommunalen Landesverbände können nun zu den Verordnungsentwürfen Stellung nehmen.

„Baden-Württemberg ist ein sicheres Land. Die Menschen hier leben objektiv sicher und können sich auch sicher fühlen. Natürlich ist nichts so gut, dass es nicht noch ein bisschen besser sein könnte. Insbesondere Gewaltdelikte im öffentlichen Raum mit Waffen können das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nachhaltig beeinträchtigen. Deshalb geben wir den Kommunen im Land jetzt die Möglichkeit, Waffenverbotszonen einzurichten. Künftig können unsere Kommunen solche Zonen eigenverantwortlich, punktuell und passgenau unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten einrichten, wenn sie dies für erforderlich halten“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobel nach der Sitzung des Ministerrates. Zuvor hatte der Ministerrat die Verordnungen, die die Einrichtung von Waffenverbotszonen in Baden-Württemberg ermöglichen sollen, zur Anhörung freigegeben. In einem nächsten Schritt wird das Innenministerium das Anhörungsverfahren durchführen. Die kommunalen Landesverbände können nun zu den Verordnungsentwürfen Stellung nehmen.

Sicherheitsgefühl stärken

In Baden-Württemberg stand 2021 jeder zehnte Fall von Gewaltkriminalität (rund 14.900 Fälle) im Zusammenhang mit einem Messer. 24 Opfer wurden im Zusammenhang mit scharfer Gewalt getötet. Das Verbot oder die Beschränkung des Tragens von Waffen an bestimmten Orten ist daher eine gute Möglichkeit, dieser Gewalt wirksam entgegenzuwirken.

Waffenverbotszonen sollen künftig an Orten mit besonders hoher Kriminalitätsrate möglich sein, an denen mit der Begehung bestimmter Straftaten wie Raub, Körperverletzung, Drohung, Nötigung, Sexualdelikte, Freiheitsentziehung oder Verbrechen gegen das Leben. Darüber hinaus kann die Einrichtung einer Waffenverbotszone an anderen im Waffengesetz festgelegten Orten, beispielsweise an bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen, an denen Menschenansammlungen auftreten können, in Erwägung gezogen werden, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das Verbot oder die Beschränkung auf Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu verhindern ist erforderlich. Bei der Frage, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, stehen die Polizeipräsidien den Kommunen mit Rat und Tat zur Seite.

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Werkzeug für sichere öffentliche Räume

Ausnahmen werden unter anderem für alltägliche Verhaltensweisen (z. B. das Tragen eines Messers durch Handwerker oder Angler) gemacht. Auch für Inhaber von Waffenscheinen gibt es gesetzliche Ausnahmen, da diese bereits amtlich auf Zuverlässigkeit geprüft wurden.

Wer mit einer Waffe in ein Waffenverbotsgebiet eindringt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu zehntausend Euro geahndet werden kann. Die Verordnungen gelten zunächst für zwei Jahre. Zuvor sollte jedoch eine Evaluation stattfinden, um ggf. fortgeführt werden zu können.

„Waffenverbotszonen sind ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit. Wir geben den Kommunen ein weiteres Instrument für sichere öffentliche Räume an die Hand. Gleichzeitig braucht es aber auch polizeiliche Präsenz- und Kontrollkonzepte, Videoüberwachung und – ganz, ganz wichtig – entsprechende Präventionsmaßnahmen wie mobile Sozialarbeit“, so das Fazit von Innenminister Thomas Strobl.


Polizist des Polizeipräsidiums Freiburg auf Streife.

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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