Das Handelshaus Breuninger in Stuttgart ist eines der Flaggschiffe des Handels. Es scheiterte mit seiner Klage gegen das Land. Foto: Lichtgut / Leif Piechowski
Die Mannheimer Richter haben in ihrer Entscheidung klargestellt, dass es keine regionalen Handelsöffnungen geben wird. Dies konnte das Land nur mit einer Regelung wie der Ausgangssperre erreichen.
Stuttgart – Das Verwaltungsgericht des Landes (VGH) lehnte Breuningers dringenden Antrag auf sofortige Eröffnung am Donnerstag ab. Die Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes für Betriebsschließungen dürften “derzeit erfüllt werden”, sagt der 1. Senat und verweist auf die 7-tägige Inzidenz von über 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner im ganzen Land. Daher sollten „landesweit koordinierte umfassende Schutzmaßnahmen angestrebt werden, um das Auftreten einer Infektion wirksam einzudämmen“. Einschränkungen sind für Breuninger angemessen und verhältnismäßig, auch wenn das Unternehmen „keine staatlichen Entschädigungszahlungen erhalten sollte“.
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Inspiriert von Stuttgarter Nachrichten
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