Energie, Umwelt & Verkehr

Geflüsterter Asphalt, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Schutzwände funktionieren

Die weit verbreitete Verwendung von geflüsterten Asphalt- und Lärmschutzwänden sowie Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Innenstadt können wie die Elektromobilität die Lärmbelastung in Städten erheblich reduzieren. Dies zeigt eine aktuelle Studie.

Die meisten lärmgeplagten Menschen im Land könnten durch den umfassenden Einsatz von geflüsterten Asphalt- und Lärmschutzwänden sowie durch lokale Geschwindigkeitsbegrenzungen wirksam geschützt werden. Dies zeigt eine Studie des Fachbüros Lärmkontor in Hamburg im Auftrag des Landesverkehrsministeriums und der Landesagentur für Umweltschutz (LUBW). Zwei Drittel der Menschen, die nachts von Lärm mit Pegeln über 55 dB (A) betroffen sind, könnten geholfen werden. Die Zahl der Betroffenen mit gesundheitsgefährdenden Werten über 60 dB (A) würde sogar um 90 Prozent sinken!

Verkehrsminister Winfried Hermann Dazu: „Schallabsorbierende Straßenoberflächen, Lärmschutzwände und Geschwindigkeitsbegrenzungen in Städten können einen großen Beitrag zum Schutz der Gesundheit der Bewohner leisten. Wenn es um Verkehrslärm geht, ist ein „Vision Zero“, bei dem in Zukunft niemand mehr unter schädlichem Lärm leiden wird, keine Utopie. Deshalb müssen Bund, Länder und Kommunen verstärkt Anstrengungen zur Verbesserung des Lärmschutzes unternehmen. Darüber hinaus müssen die nationalen Grenzwerte dringend gesenkt werden. „“

Der Straßenverkehr ist die größte Lärmquelle

Der Straßenverkehr ist die Hauptursache für Lärmbelästigung in Deutschland. In Baden-Württemberg sind mehr als 100.000 Menschen auf Hauptstraßen außerhalb der Ballungsräume nachts von Lärm mit einem Pegel von über 55 Dezibel betroffen. Die Studie zeigt auch, dass ohne bereits erzielte Lärmschutzerfolge rund 35.000 Menschen einer zusätzlichen Verschmutzung ausgesetzt wären und dass eine für die Bewohner gesundheitskritische Lärmbelastung weitgehend vermieden werden kann. Minister Hermann erklärte: „Die Bemühungen des Landes, gute, ruhige und sichere Straßen zu gewährleisten, tragen Früchte.“

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Die Untersuchung durch das Fachbüro Lärmkontor basiert auf der Lärmkartierung der Hauptstraßen 2017 durch die LUBW. Gegenstand der Untersuchung war die Frage, wie laut es auf unseren Straßen ohne die bereits heute umgesetzten Maßnahmen sein würde (Szenario 1: ohne Lärmschutz). Die zweite Frage war, wie viel leiser es in Zukunft sein könnte (Szenario 2: Lärmschutzvision).

Im ersten Szenario wurde untersucht, wie hoch die Lärmbelastung entlang der kartierten Hauptstraßen wäre, wenn es weder Geschwindigkeitsbeschränkungen im Stadtverkehr noch geflüsterte Asphalt- oder Lärmschutzwände auf den Straßen gäbe. Ohne die heute bereits bestehenden Maßnahmen wäre die Zahl der Betroffenen mit nächtlichen Pegeln über 55 dB (A) bundesweit um ein Drittel höher. Weitere rund 35.000 Menschen würden unter unruhigem Schlaf und einem erhöhten Krankheitsrisiko leiden. Fast 40 Prozent mehr Menschen wären nachts von sehr hohen, gesundheitsgefährdenden Geräuschpegeln von über 60 dB (A) betroffen. Diese Menschen hätten ein signifikant höheres Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Bluthochdruck, Arterienverkalkung und Herzerkrankungen, einschließlich Herzinfarkten.

Gemeinden sollten Lärmschutzpläne verwenden

Das zweite Szenario blickt in die Zukunft. Es wird davon ausgegangen, dass überall dort Maßnahmen ergriffen werden, wo Menschen von hohen Straßenlärmpegeln betroffen sind. Insbesondere wurde der Effekt von lärmreduzierenden Straßenoberflächen und 30 km / h in städtischen Gebieten berechnet. Als Auslösewert für diese Maßnahmen wurde eine vorhandene Lärmbelastung von 55 dB (A) in der Nacht angenommen. Bei solchen Geräuschpegeln können in Baden-Württemberg sogenannte Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden, dh geräuschreduzierende Straßenoberflächen können installiert oder Geschwindigkeitsbeschränkungen auferlegt werden.

In bestimmten Einzelfällen können verkehrsrechtliche, bauliche oder finanzielle Gründe gegen eine kurzfristige oder allgemeine Umsetzung der im Modell untersuchten Maßnahmen sprechen. Die Studie zeigt jedoch, dass es in Baden-Württemberg mit Lärmschutzplanung und Lärmschutz gute Rahmenbedingungen für den Lärmschutz auf Straßen gibt, die im Interesse der lärmbetroffenen Bewohner genutzt werden müssen. Hermann ermutigt die Gemeinden ausdrücklich, Lärmschutzpläne zu verwenden.

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In Bezug auf Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen haben die Kommunen über die Lärmschutzplanung die Zügel in der Hand. Lärmreduzierende Straßenoberflächen werden im Rahmen der Straßeninstandhaltung und des Lärmschutzprogramms in Gebieten mit hoher Lärmbelastung und vielen Betroffenen standardmäßig installiert, sofern die Bedingungen vor Ort erfüllt sind. Die bisherigen Erfahrungen mit den verlegten Oberflächenschichten sind positiv – und im Vergleich zu Standardabdeckungen verursacht die Verlegung oft keine nennenswerten Mehrkosten mehr.

Elektromobilität reduziert auch die Lärmbelastung

Bundesweit in Baden-Württemberg würden durch die weitgehende Nutzung lärmreduzierender Straßenoberflächen und die Anordnung von Tempo 30 mehr als 73.000 Menschen entlastet, die heute nachts auf Hauptstraßen Lärmpegeln über 55 Dezibel ausgesetzt sind.

Neben den untersuchten Maßnahmen gibt es zahlreiche weitere mögliche Maßnahmen, die bei der Berechnung nicht berücksichtigt wurden. Beispielsweise würde die Notwendigkeit, den Autoverkehr in den Städten aus Gründen des Klimaschutzes um ein Drittel zu reduzieren, einen ebenso wichtigen Beitrag zum Lärmschutz leisten wie die notwendige Umstellung auf klimafreundliche Antriebe. Elektromotoren reduzieren Fahrgeräusche, so dass Busse, LKWs und auch Autos leiser werden, insbesondere bei niedrigen Geschwindigkeiten. Und Motorräder könnten mit einem elektrischen Antrieb auch deutlich leiser sein. Die Umwandlung von Straßen in lebhafte und verkehrsberuhigte Stadtzentren und die geschickte Anordnung von Gebäuden in der Stadtplanung können ebenfalls wichtige Beiträge leisten.

Lärmkartierung in Baden-Württemberg

Die Lärmkartierung der Hauptstraßen erfolgt alle fünf Jahre gemäß § 47c Abs. 1. Bundesfern-, Landes- und andere grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen pro Jahr sind enthalten.

Die Lärmkartierung der Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern (Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Pforzheim, Reutlingen, Stuttgart, Ulm) erfolgt durch die genannten Städte in eigener Verantwortung und war daher nicht Teil der Untersuchung.

Siehe auch  Länder drängen Bundesregierung zum Handeln im Bereich Lärmschutz

LUBW: Lärmkarten sowie die landesweite gemeindespezifische Verschmutzungsstatistik der Lärmkartierung 2017

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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