Wirtschaft

Förderprogramme für Unternehmen und Selbstständige verlängert

Die Landesregierung weitet ihre Hilfsprogramme für Unternehmen und Selbständige aus. Auch wenn die Maßnahmen nun gelockert werden, brauchen Unternehmen und Selbständige weiterhin Planungssicherheit.

Am 29. März 2022 hat der Ministerrat der Verlängerung des fiktiven Unternehmergehalts und der Krisenberatung Corona bis Ende Juni entschieden. Auch die von Bund und Ländern gemeinsam aufgelegte Härtefallhilfe wird verlängert. Zudem hat das Landeskabinett grünes Licht für die weitere Umsetzung der Bundesprogramme gegeben Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 im zweiten Quartal 2022 gegeben.

„Auch wenn die Maßnahmen jetzt gelockert werden, brauchen Unternehmen und Selbständige weiterhin Planungssicherheit. Denn viele Branchen sind nach wie vor von Umsatzeinbrüchen betroffen. In einer nach wie vor dynamischen und unvorhersehbaren Situation müssen wir ihnen nach einem schwierigen Winter ein Sicherheitsnetz bieten. Das tun wir, indem wir unsere Programme ausweiten“, betonte der Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Fiktives Unternehmergehalt ergänzt wie bisher Überbrückungshilfe

Das fiktive Unternehmergehalt wird wie die Überbrückungshilfe IV bis Ende Juni verlängert und kann wie bisher in den Antrag für die aufgenommen werden Überbrückungshilfe IV auf der Bundesplattform angefordert werden. Die Bundesregierung bereitet derzeit die Bewerbungsplattform für das nächste Quartal vor. Voraussetzung ist die Berechtigung zur Beantragung der Überbrückungshilfe IV im gleichen Förderzeitraum.

„Mit unserer ergänzenden Förderung von 1.000 Euro pro Fördermonat schließen wir eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe des Bundes für Selbständige, Angehörige der Freien Berufe und Inhaber von Personen- und Einzelunternehmen, für die eine reine Festvergütung gilt Kosten oft nicht ausreichen. Da der Bund diese Förderlücke nicht mit Bundesmitteln schließt, führen wir die Landesförderung konsequent fort“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Bisher konnten Unternehmen und Selbständige mit rund 347 Millionen Euro durch das fiktive Unternehmergehalt unterstützt werden.

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Die Corona-Krisenberatung bietet niederschwellige Unterstützung

„Neben finanzieller Hilfe brauchen viele kleine Unternehmen in der aktuellen Situation wieder niederschwellige Beratungsangebote. Die Einschränkungen der Corona-Pandemie führten zu massiven Absagen im Veranstaltungs- und Weihnachtsgeschäft, insbesondere im Gastgewerbe, was die Unternehmen veranlasste wirtschaftlich stark leiden. Auch im Dienstleistungssektor und in der Industrie besteht wieder Beratungsbedarf – insbesondere bei der betriebswirtschaftlichen Kalkulation und Liquiditätssicherung“, so der Minister.

Seit Beginn des Angebots haben über 3.100 Unternehmen die Beratung in Anspruch genommen. Die Beratung erfolgt durch die Beratungsstellen RKW Baden-Württemberg (für Industrie, Freiberufler und Dienstleistungen), BWHM – Beratungs- und Wirtschaftsförderung Handwerk und Mittelstand (für Handwerk), DEHOGA Beratung (Gastgewerbe) und Wirtschaftsberatung Handel (für Gewerbe) . akzeptiert. Unternehmen stehen bis zu vier kostenlose Beratungstage zur Verfügung.

In besonderen Fällen gilt weiterhin die Härtefallhilfe

Auch die von Bund und Ländern finanzierte Härtefallhilfe wird im zweiten Quartal zur Verfügung stehen. „Mit der Härtefallhilfe können wir nahezu alle individuellen Problemsituationen abdecken, die nicht durch die Überbrückungshilfe abgedeckt sind. Es ist wichtig, dass wir dieses Angebot aufrechterhalten“, erklärte Hoffmeister-Kraut. Die Härtefallhilfe von Bund und Ländern startete im Mai 2021. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den förderfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe des Bundes und sollte in der Regel 100.000 Euro nicht überschreiten. Anträge auf Härtefallhilfe können über die gemeinsame Antragsplattform der Länder gestellt werden.

Es muss nachgewiesen werden, inwieweit die Existenz des Unternehmens bedroht ist, jedoch darf kein anderes bestehendes Bundes-, Landes- oder kommunales Hilfsprogramm in Anspruch genommen werden. Eine vom Land Baden-Württemberg eingesetzte Härtefallkommission prüft jeden Antrag individuell und entscheidet über die Förderung. Die Kommission besteht aus erfahrenen Unternehmern aus Handel, Gastgewerbe und Tourismus, dem Dienstleistungssektor, dem Handwerk und den Freien Berufen. Bisher haben 74 Unternehmen in Baden-Württemberg rund zwei Millionen Euro Härtefallunterstützung erhalten, davon rund eine Million Euro aus Landesmitteln.

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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