Förderfrist für Infrastrukturausbau auf den ganzen Tag verlängert

Bundestag und Bundesrat haben die Förderfrist für den Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert die Corona-Pandemie.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung ist in Baden-Württemberg wie in ganz Deutschland ein wichtiges Projekt. Die Bundesregierung fördert diesen Ausbau mit verschiedenen Maßnahmen. Unter anderem hat der Bund Finanzhilfen für den beschleunigten Infrastrukturausbau in Höhe von rund 750 Millionen Euro bereitgestellt, die vor allem für Investitionen in Baumaßnahmen, also für zusätzliche Räume, bestimmt sind. Davon gehen rund 97,6 Millionen Euro nach Baden-Württemberg. Als Frist für die Mittelverwendung wurde der 31. Dezember 2021 angesetzt – diese Frist war jedoch für die Kommunen und die freien Träger zu kurz. Bundestag und Bundesrat haben vergangene Woche beschlossen, die Frist bis zum 31. Dezember 2022, also um ein Jahr, zu verlängern. Damit kommt die Bundesregierung den Wünschen der Länder und Kommunen nach.

„Viele Städte und Gemeinden sowie freie Träger haben im Vertrauen auf die Förderung lobenswert vorausgeplant und Aufträge erteilt. Die Frist für den Abruf der Mittel war zu kurz. Die Städte und Gemeinden haben große Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Projekts, auch weil es im Baubereich aufgrund der Corona-Pandemie Lieferschwierigkeiten und Verzögerungen gibt“, sagt Bildungsministerin Theresa Schopper. Sie betont: „Das darf nicht sein. Daher ist es durchaus sinnvoll, dass die Bundesregierung die Frist verlängert hat und die Kommunen und freien Träger den so wichtigen ganztägigen Infrastrukturausbau weiter vorantreiben können. „

Land hatte für kommunale Pflegeangebote geworben

Das Land hatte auch die Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zur Beschleunigung des Infrastrukturausbaus der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ (PDF) Die Verwaltungsvereinbarung wurde am 23.12.2020 unterzeichnet, am 28.12.2020 trat die Verwaltungsvereinbarung in Kraft. Baden-Württemberg hat sich damals sehr stark dafür eingesetzt, dass diese Mittel auch für kommunale Pflegedienste zur Verfügung stehen. Dies wurde durch die Unterzeichnung einer Protokollerklärung mit der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Franziska Giffey und für Bildung und Forschung Anja Karliczek erreicht.

Das Beantragungsverfahren für Zuschüsse aus dem Förderprogramm endete am 30. Juni 2021. Die Auflagen sahen jedoch vor, dass die entsprechenden Mittel bis zum 31. Dezember 2021 ausgegeben, also beispielsweise Baurechnungen beglichen sein sollten. Dies ist aufgrund der aktuell angespannten Lage im Bausektor mit Verzögerungen und Lieferschwierigkeiten kaum möglich. „Deshalb haben wir uns im Interesse der Kommunen und der freien Stellen auf Bundesebene jetzt erneut für eine Fristverlängerung ausgesprochen“, sagt die Kultusministerin. Sie ergänzt: „Die Kommunen sind für uns ein unverzichtbarer Partner, wenn es um die Ganztagsbetreuung geht. Diese zusätzlichen Bundesmittel benötigen Sie insbesondere vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs. Dazu werden wir uns mit der kommunalen Seite und den freien Trägern intensiv austauschen. „

Ausbau der Ganztagsbetreuung im Land

Die Verwaltungsvereinbarung „Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ sieht vor, dass das Land Baden-Württemberg rund 97,6 Millionen Euro vom Bund in den quantitativen und qualitativen Ausbau investieren soll der ganztägigen Bildung und Betreuung von Grundschulkindern erhalten sollen.

Ohne die damalige Vereinbarung zwischen Bund und Land wäre ein Großteil der Ganztagsbetreuungsangebote in Baden-Württemberg für Grundschulkinder unter kommunaler Aufsicht nicht mit Bundesmitteln zu finanzieren gewesen.

Anträge für das Programm mussten bis zum 30.06.2021 gestellt werden, die Maßnahmen mussten zudem bis zum 30.06.2021 begonnen haben. Nach ursprünglicher Planung sollten die Mittel bis zum 31.12.2021 beglichen sein, diese Frist ist nun abgelaufen nach den Beratungen in Bundestag und Bundesrat bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Ministerium für Kultur, Jugend und Sport: Investitionsprogramm für Ganztagsbetreuung

Ministerium für Kultur, Jugend und Sport: Die Ganztagsschule in Baden-Württemberg

.
Inspiriert von Landesregierung BW

This post was published on 20. Dezember 2021 16:26

Published by
Sophie Müller

Recent Posts

Feuerwehreinsatz am Bahnhof Zuffenhausen: Brandgeruch in S-Bahn sorgt für Sperrung

Feuerwehreinsatz am Bahnhof Zuffenhausen: Brandgeruch löst S-Bahn Evakuierung aus. Aktuelle Infos zu den betroffenen Linien…

18. April 2024

Sieben kulinarische Highlights: Die besten Restaurants in Esslingen

Entdecken Sie die sechs besten Restaurants in Esslingen und tauchen Sie ein in eine Vielfalt…

18. April 2024

Polizei rettet verlorenen Jungen in Stuttgart-Wangen

Ein bewegender Vorfall in Stuttgart-Wangen: Polizei unterstützt weinenden Jungen bei der Suche nach seinem Zuhause.…

18. April 2024

Verdi-Streik legt ÖPNV in Baden-Württemberg lahm

Der Verdi-Streik im öffentlichen Nahverkehr in Baden-Württemberg hat begonnen, mit Auswirkungen auf sieben Großstädte. Erfahren…

18. April 2024

Frühjahrskonzert der Städtischen Orchester Kornwestheim: Vielfältige Klangwelten

Erleben Sie das Frühjahrskonzert der Städtischen Orchester Kornwestheim im Rathaus-Foyer! Sinfonie- und Akkordeonorchester präsentieren eine…

18. April 2024