Am Samstagabend gegen 18:30 Uhr wurden am Bahnhof Baden-Baden vier bislang unbekannte Personen gesichtet, die sich offenbar als Polizeibeamte ausgaben. Die Täter führten mutmaßlich Personenkontrollen durch und erhoben ein Bußgeld von einer 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen, die sich nicht ausweisen konnte. Dies geschah nach Angaben der Bundespolizei, die bei dem Vorfall den Verdacht auf Amtsanmaßung und Betrug äußerte.
Die Bundespolizeiinspektion Offenburg hat die Ermittlungen aufgenommen und eine Fahndung nach den Tatverdächtigen eingeleitet, die bislang jedoch erfolglos blieb. Zeugenaussagen und Hinweise von weiteren Geschädigten werden dringend erbeten. Interessierte können die Bundespolizeiinspektion Offenburg unter der Telefonnummer 0781/9190-0 kontaktieren, um relevante Informationen mitzuteilen.
Rechtliche Aspekte der Amtsanmaßung
Die Situation wirft Fragen zur rechtlichen Einordnung auf. Laut [anwalt-strafrecht.berlin](https://anwalt-strafrecht.berlin/amtsanmassung/) kann Amtsanmaßung gemäß § 132 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Dies betrifft insbesondere die unbefugte Inanspruchnahme öffentlicher Aufgaben, die das geschützte Rechtsgut der Autorität des Staates gefährdet.
Eine unbefugte Person, die sich als Inhaber eines öffentlichen Amtes ausgibt und amtshandeln will, könnte demnach strafbar sein, indem sie gegen die Vorschriften zu Amtsanmaßung verstößt. Ein Beispiel wäre das Auftreten als falscher Polizist bei einer Durchsuchung, was in diesem Fall als besonders gravierend gilt.