Am Samstagabend, dem 31. Dezember 2024, kam es am Bahnhof Baden-Baden zu einem Vorfall, bei dem sich vier bislang unbekannte Täter mutmaßlich als Polizeibeamte ausgaben. Nach Angaben von goodnews4.de führten diese Personen Personenkontrollen durch und erheben ein Bußgeld von einer 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen, da sie sich nicht ausweisen konnte.
Die Bundespolizei hat daraufhin die Ermittlungen wegen Amtsanmaßung und Betrug aufgenommen. Zudem wurde eine Fahndung eingeleitet, die bisher jedoch ohne Erfolg blieb. Die Behörden bitten Zeugen und weitere Geschädigte, sich zu melden. Die Kontaktdaten der zuständigen Bundespolizeiinspektion Offenburg sind unter der Telefonnummer 0781/9190-0 zu erreichen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Laut den Informationen von anwalt-strafrecht.berlin sind die Handlungen der Täter möglicherweise strafbar gemäß § 132 StGB, der Amtsanmaßung regelt. Diese Deliktsform kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Geschützt wird hier die Autorität des Staates und seiner Behörden. Die unbefugte Inanspruchnahme öffentlicher Aufgaben gefährdet dieses Rechtsgut.
Wesentlicher Bestandteil der Amtsanmaßung ist es, dass sich jemand als Inhaber eines öffentlichen Amtes ausgibt und eine Handlung vollzieht, die den Anschein einer Amtshandlung erweckt. Während manche Fälle, wie das Ausgeben als Kriminalbeamter ohne Vollzug von Amtshandlungen, nicht strafbar sind, kann das Auftreten als falscher Polizist mit strafrechtlichen Konsequenzen einhergehen.