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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rundfunkgebühr

Medienstaatssekretär Rudi Hoogvliet begrüßt die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Rundfunkbeitrag. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat Anspruch auf eine angemessene Finanzierung, die unabhängig, sachverständig und außerstaatlich festgelegt wird.

Staatssekretär für Medien Rudi Hoogvliet begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: „Der öffentliche Rundfunk hat ein verfassungsmäßiges Recht auf angemessene Finanzierung. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht nach dem aktuellen parteipolitischen Gusto der Christlich-Demokratischen Union in Sachsen-Anhalt ausgearbeitet, sondern zu Recht unabhängig, sachverständig und nichtstaatlich festgelegt. Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht unsere Ansicht hier klar und deutlich bestätigt hat. Gerade in Zeiten von Desinformation und Verschwörungsmythen ist ein sorgfältig recherchierter, faktenbasierter öffentlicher Rundfunk ein Leuchtfeuer für eine informierte Gesellschaft und damit letztlich auch von elementarer Bedeutung für den Zusammenhalt der Bevölkerung. „

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 5. August 2021: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienstaatsänderungsvertrag

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Inspiriert von Landesregierung BW

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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