Um die Zahl der Wildtierverluste zu verringern, können Landwirte und Jagdpächter seit einigen Jahren auf die Unterstützung von mit Drohnen ausgerüsteten Kitzrettungsteams zählen.
Die ersten Kitze erblicken bereits im April das Licht der Welt, während die Bauern gleichzeitig das Frühlingsmähen durchführen. Dies stellt eine große Gefahr dar, insbesondere für Kitze, aber auch für andere Jungtiere. Anstatt die Gefahr zu vermeiden und die Distanz zu suchen, bleiben die Kitze aufgrund des sogenannten Schubinstinkts bewegungslos auf dem Boden. „Schätzungen zufolge sterben in Deutschland jedes Jahr 100.000 Wildtiere an Mähmaschinen, fast 90.000 davon sind Kitze“, sagte sie Staatliche Tierschutzbeauftragte, Dr. Julia Stubenbordam 6. April in Stuttgart.
Neben dem Tierschutzproblem, dem oft qualvollen Tod der gemähten Kitze, besteht ein weiteres Risiko, da im Gras verbleibende Schlachtkörper aufgrund der Zersetzung in Abwesenheit von Luft gefährliche Giftstoffe im Silagefutter bilden. Diese können bei den Tieren zu tödlichen Krankheiten führen, die letztendlich das Futter aufnehmen. Wenn der Landwirt nicht sicherstellt, dass die Kitze vor dem Mähen entdeckt und in Sicherheit gebracht werden können, kann dies zu Tierschutzstrafen führen.
Um die Zahl der Wildtierverluste zu verringern, können Landwirte und Jagdpächter seit einigen Jahren auf die Unterstützung von Rehkitz-Rettungsteams zählen. Diese fliegen in den frühen Morgenstunden mit Drohnen, die mit Wärmebildkameras ausgestattet sind, über die zu mähenden Bereiche. Der Temperaturunterschied zwischen dem Reh und seiner Umgebung wird durch die Wärmebildkameras sichtbar gemacht. Auf diese Weise gefundene Kitze werden gezielt gefunden und bleiben beim Mähen für kurze Zeit sicher in einer Kiste am schattigen Waldrand, um dann so schnell wie möglich wieder freigesetzt und so dem Muttertier zugeführt zu werden.
Da die Anschaffungskosten für eine Drohne mit 4.500 bis 14.000 Euro hoch sind, bietet der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Mittel in Höhe von insgesamt drei Millionen Euro an. Antragsberechtigt sind Jägerverbände auf Bezirksebene oder andere eingetragene Vereinigungen auf regionaler und lokaler Ebene, deren gesetzliche Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vor allem Kitz, umfassen.
Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung: Informationen zur Förderung des Erwerbs von Drohnen
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Inspiriert von Landesregierung BW