Die Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gastronomie wird erweitert

Die Landesregierung hat beschlossen, die Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gastronomiebranche zu verlängern und zu erweitern. Die Koronapandemie hat die Tourismus-, Catering- und Hotelbranche des Landes hart getroffen.

Das Kabinett hat das erweitert und erweitert Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gastronomie beschlossen. Zukünftig können Anträge bis zum 20. November 2020 eingereicht werden, und der Dezember kann auch zur Berechnung des dreimonatigen Förderzeitraums verwendet werden. Das Programm kann auch Unternehmen unterstützen, die mindestens 30 bis 50 Prozent ihres Einkommens mit ihrem Umsatz im Hotel- und Restaurantsektor erzielen.

Wichtiger Wirtschaftsfaktor im Land

Wirtschaftsminister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betonte: „Die Hotel- und Gaststättenbranche ist nicht nur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor im Land, sondern auch für die Lebensqualität und das Zusammenleben der Menschen im Land von wesentlicher Bedeutung. Ich beobachte jedoch die Situation in dieser Branche mit Besorgnis. Deshalb müssen wir unsere Unternehmen weiterhin unterstützen. Mit dem bevorstehenden Ende der Catering- und Ferienzeit im Freien stehen viele Unternehmen vor schwierigen Herbst- und Wintermonaten. Durch die Verlängerung der Anwendungsdauer können Sie dann die Stabilisierungshilfe nutzen. Mit der Einbeziehung des Dezembers in den Förderzeitraum nutzen wir den Umfang des Bundesgesetzes für Corona-Notfallprogramme voll aus “, erklärte der Minister.

Die Erfahrung der ersten beiden Monate des Förderzeitraums hatte auch gezeigt, dass viele Unternehmen, die nur teilweise in der Hotellerie tätig waren, in ähnlicher Weise von den Folgen des Corona-Pandemie wie klassische Unternehmen in der Branche könnten betroffen sein. Dies gilt zum Beispiel für Bäckereien mit Cafés oder Metzger mit Catering-Service. „Die jetzt beschlossene Senkung der Einstiegsschwelle ist daher richtig und wichtig, da diese Unternehmen nun auch die Möglichkeit haben, vom Programm zu profitieren“, sagt Hoffmeister-Kraut.

Die Segmente Stadttourismus und Geschäftsreisen sind stark betroffen

Tourismusminister Guido Wolf sagte: „Die Koronapandemie mit all ihren Folgen hat den Tourismus, die Gastronomie und die Hotellerie im Land schwer getroffen. Die Verluste haben sich jedoch sehr unterschiedlich entwickelt. Vor allem Open-Air-Restaurants und Hotels in und um bekannte Urlaubsregionen konnten über den Sommer ein wenig tief durchatmen und sich wieder auf die Gäste freuen. “Im Gegensatz dazu waren der Städtetourismus und insbesondere das Geschäftsreisesegment immer noch brutal betroffen. Alle Erlebnisse des Sommers zeigten jedoch, dass jedoch schon die Temperaturen fallen und das Wetter wurde schlechter, die Gastronomie und die Hotelbranche hätten wieder sehr schwere Wochen vor sich. Viele Menschen sind im Freien aktiv und besuchen Restaurants im Freien. Viele Menschen haben immer noch großen Respekt vor Begegnungen in geschlossenen Räumen.

„Es ist daher richtig und wichtig, dass wir das unmittelbare Programm an die Erfahrungen der letzten Wochen anpassen. Viele Unternehmen haben in den letzten Jahren viel investiert, und in einigen Fällen gefährdet die Krise die Entwicklungsarbeit mehrerer Generationen in den Familienunternehmen “, sagte Wolf.

Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Gastronomie

Die Corona-Stabilisierungshilfe für die Hotel- und Restaurantbranche wird an Handelsunternehmen, Selbstständige und Sozialunternehmen aus der Hotel- und Restaurantbranche vergeben, die als direkte Folge der Coronapandemie auf Liquiditätsengpässe gestoßen sind. Der Liquiditätsengpass wird auf der Grundlage des Betriebsmaterials, des Personals und der finanziellen Kosten des Antragstellers berechnet. Bewerber müssen wirtschaftlich rentabel und daher neben ihrer Hauptbeschäftigung als Freiberufler oder Selbständiger dauerhaft auf dem Markt tätig sein.

Unternehmen, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Hotel- und Gastronomiebereich erwirtschaften, erhalten nach wie vor eine einmalige Liquiditätshilfe von bis zu 3.000 Euro plus 2.000 Euro für jeden Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) für einen Zeitraum von drei Jahren Monate. Für Unternehmen, die mindestens 30 bis 50 Prozent ihres Umsatzes im Hotel- und Gaststättengewerbe erwirtschaften, wird eine neue Finanzierungsstufe eingeführt. Für einen Zeitraum von drei Monaten erhalten Sie eine einmalige Liquiditätshilfe von bis zu 2.000 EUR plus 1.000 EUR für jeden Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente). Bisher endete die Bewerbungsfrist am 30. September 2020. Bei der Berechnung des dreimonatigen Förderzeitraums konnte höchstens der November verwendet werden. Darüber hinaus konnten nur Unternehmen, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Hotel- und Cateringsektor erwirtschaften, die Hilfe beantragen Portal der Kammern hochladen. Der Steuerberater muss mit der Mitteilung bescheinigen, dass die Finanzierungsanforderungen erfüllt wurden. Das Antragsformular und das Formular für die Steuerberaterbescheinigung finden Sie auf der Website des Wirtschaftsministeriums.

Der Branchenverband DEHOGA sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes bieten ebenfalls Beratung und Unterstützung bei Anträgen für Nichtmitglieder an. Die Industrie- und Handelskammern nehmen die Anträge ebenfalls an und prüfen sie. Die Genehmigung und Zahlung erfolgt durch die L-Bank.

Wirtschaftsministerium: Corona-Stabilisierungshilfeprogramm für die Hotel- und Gastronomieindustrie

Industrie- und Handelskammern: Stabilisierungshilfe für den Hotel- und Cateringsektor

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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Inspiriert von Landesregierung BW

This post was published on 1. November 2020 17:43

Published by
Sophie Müller

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