
Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP):
„Buy now – pay later“: Was aber wenn die fälligen Zahlungen nicht erbracht werden können
In Stuttgart gewinnt die Bezahlmethode „Buy Now – Pay Later“ (BNPL) immer mehr an Beliebtheit. Dabei können Verbraucher Produkte sofort erwerben und erst zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen. Diese Option wird besonders von Verbrauchern genutzt, die gerade knapp bei Kasse sind. Allerdings warnen Verbraucherschützer vor den Risiken, die mit dieser Zahlungsmethode verbunden sind. BNPL kann zu einer Schuldenfalle führen, insbesondere wenn Verbraucher den Überblick über ihre Zahlungen und Raten verlieren.
Dem aktuellen Schuldneratlas der Wirtschaftsauskunftei Creditreform zufolge steigt die Verschuldung von jungen Menschen im Alter zwischen 18 und 30 Jahren, und BNPL wird als eine der Ursachen genannt. Aufgrund hoher Inflation und gestiegener Zinsen haben viele Verbraucher weniger Geld zur Verfügung, sind aber vermehrt in Kauflaune. Dadurch erreichen die Nachfrage nach Ratenkrediten und BNPL-Angeboten Höchstwerte.
Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZDP), empfiehlt den Verbrauchern, alternative Zahlungsmethoden wie den Pfandkredit zu beachten. Beim Pfandkredit haftet der Kunde nicht persönlich für die Rückzahlung, sondern nur das Pfand selbst. Dies vermeidet eine persönliche Schuld und eine mögliche Schuldenfalle. Zudem wird der Darlehensnehmer bei Nicht-Rückzahlung des Pfandkredits nicht bei der Schufa gemeldet.
Der Pfandkredit ermöglicht Verbrauchern, schnell und unbürokratisch Kredite aufzunehmen. Beleihbar sind bewegliche Sachen, die einen entsprechenden Wert repräsentieren. Die Zinsen für den Pfandkredit betragen 1% pro angefangenem Monat, zusätzlich können Gebühren für die Lagerung des Pfands anfallen.
Weitere Informationen zur Pfandleihe und Standorte von Pfandhäusern sind auf der Website des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes verfügbar.
Der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes ist der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen dieser Betriebe und unterliegt strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt die bundeseinheitliche Pfandleiherverordnung alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.
Für Rückfragen oder Interviews stehen die 1. Vorsitzende des ZdP, Susanne Rothfuss-Wamsler, und der Geschäftsführer des ZdP, Wolfgang Schedl, zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind oben angegeben.
Tabelle:
Bezahlmethode | Haftung für Rückzahlung | Schufa-Meldung bei Nicht-Rückzahlung |
---|---|---|
BNPL | Persönliche Haftung | Ja |
Pfandkredit | Keine persönliche Haftung | Nein |
Quelle: Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP)
Quelle: Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. / ots