Bildung & Wissenschaft

Der Studentenausweis gilt auch in den Herbstferien als Prüfungsnachweis

Während des Schulbetriebs werden die Schüler regelmäßig getestet: entweder zweimal wöchentlich mit einem PCR-Test oder dreimal wöchentlich mit einem Antigen-Schnelltest. Dann gelten die Studierenden auch für außerschulische Angebote als geprüft und können dies beispielsweise mit ihrem Studierendenausweis nachweisen. Diese Regel gilt auch in den Herbstferien. Das heißt: Wenn Schüler ihren Schülerausweis oder andere Nachweise wie eine Bescheinigung der Schule oder ein Schüler-Abo vorzeigen, dürfen sie ins Kino, Theater, Stadt- oder Volksfeste gehen oder sogar gemäß den Auflagen der Corona-Verordnung an sportlichen Aktivitäten teilnehmen.

„Die Kinder und Jugendlichen mussten in den vergangenen zwei Jahren auf vieles verzichten. Wir haben uns daher zu Regelungen in der Landesregierung verpflichtet, die es Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ohne Prüfungen an den wertvollen Freizeit- oder Sportaktivitäten teilzunehmen“, sagt Bildungsministerin Theresa Schopper zu den Regelungen für die Ferien. „Da die Schüler in den letzten Wochen regelmäßig getestet wurden, ist es vertretbar, dass wir ihnen auch ohne Tests Freizeitaktivitäten in den Ferien geben“, ergänzt Gesundheitsminister Manne Lucha. Er betont: „Wir haben eine pragmatische Lösung für Familien gewählt. In den Herbstferien bleiben die Schüler eher bei ihren Familien und haben in der Regel weniger Kontakt als während der Schulzeit. Mit den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit geben wir Anbietern und Eltern mehr Sicherheit, da Schülerausweise nur noch bis einschließlich 1. November 2021 als Prüfungsnachweis akzeptiert werden können. Prüfungen sind hier im Herbst nötig Ferien – die Veranstalter können die nicht geimpften Kinder und Jugendlichen auch selbst testen. „

Die Regelung gilt auch für Kinder unter sechs Jahren

In den Herbstferien sind wie in den Sommerferien Kinder bis einschließlich fünf Jahre, sechs- und siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Schüler von der Pflicht zur Angebotserprobung in den Herbstferien befreit wenn sie asymptomatisch sind. Da die Corona-Verordnung nicht zwischen Ferien- und Schulzeiten unterscheidet, können Kinder und Jugendliche diese Angebote entweder altersbedingt oder mit entsprechenden Nachweisen der Schule in Anspruch nehmen.

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„Wenn Eltern auf Nummer sicher gehen wollen, können sie ihre Kinder natürlich testen. Für Personen unter 18 Jahren ist der Test an den Corona-Testzentren des Landes bis Ende des Jahres kostenlos“, sagt Gesundheitsminister Lucha.

Weitere Informationen

Die Regelung, dass Schüler und Kinder unter sechs Jahren auch in den Herbstferien nicht den Zugangsbeschränkungen unterliegen, ergibt sich aus §5 Abs. Da wird keine zeitliche Differenzierung vorgenommen.

Ausgenommen hiervon sind lediglich die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit, für die in den Schulferien ein 3G-Zertifikat erforderlich ist. Auch hier müssen die Kinder und Jugendlichen ein Prüfungszeugnis vorlegen, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Schülerausweise oder andere Nachweise des Schulbesuchs können hier nur bis einschließlich Montag, 1. November 2021, akzeptiert werden. In den Ferien können die Veranstalter dann die ungeimpften Kinder und Jugendlichen selbst testen. Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre können jedoch bis Ende des Jahres die kostenlosen Bürgertests in Anspruch nehmen.

Grund für die Ausnahme sind Freiheiten in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Jugendsozialarbeit: Innerhalb ihrer Kohorte dürfen die Teilnehmenden die Maske abnehmen – und müssen auch in geschlossenen Räumen keine Abstände einhalten. Um die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit dennoch sicher organisieren zu können, sind die Tests notwendig, solange die nicht geimpften Kinder und Jugendlichen nicht in Schulen getestet werden.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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