Wirtschaft

Der Bundesrat verabschiedet ein Gesetz zur Stärkung der Integrität der Finanzmärkte

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität verabschiedet. Das Gesetz ist ein erster Schritt, um das Vertrauen in den deutschen Finanzplatz wiederzugewinnen.

Das Bundesrat hat das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Financial Market Integrity Strengthening Act, kurz FISG) verabschiedet. Das Gesetz ist eine Reaktion auf den Fall Wirecard. Es soll dazu beitragen, die Kontrolle über die Bilanz zu stärken. Gleichzeitig wird die Abschlussprüfung weiter geregelt, um eine korrekte Buchführung der Unternehmen zu gewährleisten.

„Das Gesetz zur Stärkung der Integrität der Finanzmärkte ist ein erster Schritt, um das Vertrauen in unseren Finanzplatz wiederzugewinnen“, sagte der baden-württembergische Finanzminister Dr. Danyal Bayaz in Berlin. „Aber es ist noch ein langer Weg. Der Ruf unserer Kontrollbehörden hat massiv gelitten. Deshalb können wir uns nicht auf dem Gesetz ausruhen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat harte Arbeit vor sich – und wir als Politiker müssen sie mit guter Gesetzgebung unterstützen. „“

Wichtige Verschärfung erreicht

Der Minister wies darauf hin, dass erst während der Beratungen im Bundestag wichtige Verschärfungen erreicht wurden, die die Bundesregierung zunächst nicht geplant hatte. Das baden-württembergische Finanzministerium forderte in der ersten Konsultation im Bundesrat eine Verschärfung der Rechnungsprüfung und der staatlichen Bilanzkontrolle. Unternehmen müssen künftig noch strengere Regeln einhalten, wenn sie Prüfungsmandate an Wirtschaftsprüfungsunternehmen erteilen. Die Fristen, nach denen die Revisionsstelle gewechselt werden muss (Rotation), wurden weiter verkürzt und um eine interne Rotation in den Revisionsgesellschaften ergänzt. Unternehmen sind noch mehr verpflichtet, Wirtschaftsprüfung und Beratung zu trennen.

Das staatliche Bilanzkontrollverfahren wird künftig ausschließlich in den Händen der BaFin liegen. Nach bisherigem Recht sowohl die BaFin als auch die Deutsche Rechnungsprüfungsbehörde. „Die Bundesregierung wollte diese duale Struktur und damit organisierte Verantwortungslosigkeit erhalten. Erst nach den Beratungen im Bundestag und im Bundesrat haben wir jetzt ein Verfahren aus einer Hand “, sagte Bayaz. Im Gegenzug hat die BaFin mehr Kontrolle und Interventionsrecht gegen Unternehmen. Das FISG sieht auch eine strengere zivilrechtliche Haftung des Abschlussprüfers vor.

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Nach der Zustimmung des Bundesrates kann das Finanzmarktintegrationsstärkungsgesetz am 1. Juli 2021 in Kraft treten.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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