Soziales

Der Beobachtungszeitraum für die Corona-Soforthilfe kann nicht geändert werden

Die intensive, auch externe rechtliche Prüfung aller Optionen hat gezeigt, dass eine nachträgliche Flexibilisierung des Betrachtungszeitraums für die Corona-Soforthilfe nicht möglich ist. Umso mehr will Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut dafür sorgen, dass kein Unternehmen durch eine Rückzahlung existenziell gefährdet wird.

Der sogenannte Beobachtungszeitraum in der Corona-Nothilfe nachträglich nicht mehr änderbar. Das ist das Ergebnis eines vom Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens. Das Ministerium teilte am 24.05.2022 mit, dass die bisherigen Auflagen zur Gewährung der Corona-Soforthilfe, die zur Abfederung existenzbedrohender Liquiditätsengpässe im Frühjahr 2020 dienten, bestehen bleiben.

Minister Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Wir haben monatelang alles getan, um einen Weg zu finden, den Empfängern von Nothilfe zu helfen. Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Leider ist es aus rechtlichen Gründen nicht möglich, den Beobachtungszeitraum nachträglich zu flexibilisieren, die Option vom Bund gewährt wird, funktioniert bei uns nicht. Das tut mir sehr leid. Allerdings darf sich der Staat nicht rechtswidrig verhalten. Umso nachdrücklicher setze ich mich jetzt dafür ein, dass durch eine Rückzahlung kein Unternehmen in seiner Existenz gefährdet wird. Wir werden nutzen allen Spielraum für großzügige Lösungen in der Endabrechnung.“

Flexibilität rechtlich nicht möglich

Die Corona-Soforthilfe ist ein Bundesprogramm, das von den Bundesländern abgewickelt wurde. Die Bundesregierung hatte den Ländern erst nachträglich die Flexibilitätsoption für jene Fälle eingeräumt, in denen die Prüfung einen Rückzahlungsbedarf ergab. Die Verantwortung für die rechtssichere Umsetzung liegt jedoch bei den Ländern. Das Wirtschaftsministerium hat daher in den vergangenen Monaten intensiv alle Optionen geprüft, um Unternehmen flexibler werden zu lassen. Hierzu wurde auch ein externes Rechtsgutachten eingeholt.

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Im Ergebnis erwies sich eine nachträgliche Flexibilisierung als rechtlich unmöglich. Insbesondere eine Beschränkung auf jene Hilfeempfänger mit Rückzahlungsbedarf würde gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Zudem konnten aus haushalts- und zuwendungsrechtlichen Gründen Beihilfen, die auf die Überwindung einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage des Unternehmens im Frühjahr 2020 abzielten, nach mehr als zwei Jahren nicht mehr rückwirkend gewährt werden.

Ratenzahlung oder Stundung in Härtefällen

Das Rückmeldeverfahren sieht Ausnahmen bei erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten aufgrund möglicher Rückforderungen vor. In Härtefällen kann auf Antrag eine Ratenzahlung oder Stundung gewährt werden. Zur Vermeidung besonderer Härten kann in Ausnahmefällen L-Bank Auf Rückforderungsbeträge wird auf unbestimmte Zeit verzichtet, was dem vollständigen Verzicht auf eine Rückforderung entspricht. Dies hängt von der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ab. Darüber hinaus ist eine Bagatellgrenze für Rückforderungen vorgesehen.

Das Ministerium weist darauf hin, dass das Land Baden-Württemberg bei den Corona-Hilfsprogrammen während der gesamten Pandemie regelmäßig weit über das Handeln anderer Bundesländer hinausgegangen sei. Erwähnenswert ist das fiktive Unternehmergehalt, das Baden-Württemberg als einziges Bundesland seit März 2020 zusätzlich zu den Bundesprogrammen gewährt Corona-Stabilisierungshilfe für das Gastgewerbedas Tilgungszuschuss Corona für besonders betroffene Branchen zusätzliche Unterstützungsleistungen für Personalkosten bei der Soforthilfe bzw. seit dem 1. März 2022 die Neustartbonus zum Beispiel für Betriebe aus dem Einzelhandel, der Veranstaltungsbranche oder der Gastronomie. Inzwischen wurden Landesmittel in Höhe von insgesamt mehr als einer Milliarde Euro ausgegeben, um Unternehmen und Selbständigen im Land maßgeschneiderte Förderangebote machen zu können und sie so bestmöglich zu unterstützen.

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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