Soziales

Das Stipendienprogramm für Künstler beginnt

Das Land bietet für 2021 ein Stipendienprogramm mit 15 Millionen Euro für professionelle, freiberufliche Künstler aus allen Bereichen in Baden-Württemberg an. Projektstipendien werden für alle Kunstbereiche vergeben.

Im Dezember 2020 beschloss die Landesregierung eine weitere Koronahilfe für Kunst und Kultur mit einem Gesamtbetrag von 28 Millionen Euro für 2021. Ein wichtiger und wichtiger Bestandteil des Maßnahmenpakets ist ein neues Stipendienprogramm für professionelle, freiberufliche Künstler aus allen Bereichen in Baden-Württemberg. Für sie stellt der Staat ein Stipendienprogramm für 2021 mit 15 Millionen Euro zur Verfügung.

„Die freiberuflichen Künstler sind in der Corona-Pandemie besonders stark betroffen von den laufenden Schließungen im Kulturbereich. Auftritts- und Präsentationsmöglichkeiten wie Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Tanz- und Theateraufführungen sind verschwunden, und einige Festivals wurden über das Jahr hinaus abgesagt. Nur wenige Künstler profitieren von Online-Angeboten. Ihre Existenz ist bedroht und damit ihre Fähigkeit, in der Gesellschaft zu funktionieren. Wir sind vom Verlust der Kunst als Lebenselixier bedroht “, sagte der Staatssekretär für Kunst Petra Olschowski.

Das Land will den freiberuflichen Künstlern eine Perspektive geben. „Mit Einzelstipendien in Höhe von 3.500 Euro wollen wir die freiberufliche Kunstszene unterstützen und motivieren, ihre künstlerische Arbeit fortzusetzen, was uns trotz aller Einschränkungen wichtig ist“, sagt Olschowski.

Die neuen Projektstipendien sollen freiberuflichen Musikern, Sängern, Tänzern, Autoren, bildenden Künstlern und Künstlern aus anderen Tätigkeitsbereichen finanzielle Unterstützung und Anerkennung ihrer Arbeit in einer enorm herausfordernden Zeit ermöglichen.

Wichtige Punkte Stipendienprogramm

  • Für das Jahr 2021 werden Projektstipendien in Höhe von jeweils 3.500 Euro vergeben.
  • Das Stipendienprogramm richtet sich an berufstätige, freiberufliche Künstler mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die selbstständig sind und ihr Einkommen hauptsächlich aus ihrer künstlerischen Arbeit beziehen und nun unter der Koronapandemie leiden.
  • Bewerben können sich auch junge Absolventen künstlerischer Fächer an staatlich anerkannten Universitäten und Akademien mit Abschlüssen in den Jahren 2019, 2020 und Winter 2020/21.
  • Es gibt keine Altersgrenze für den Erhalt eines Stipendiums. Personen unter 18 Jahren können sich jedoch nicht bewerben.
  • Die Projektzuschüsse stehen allen Sektoren offen. Entsprechend dem Primat der künstlerischen Freiheit werden keine inhaltlichen oder programmatischen Vorgaben gemacht.
  • Die Projektzuschüsse werden verwendet, um Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Projekte zu konzipieren oder umzusetzen und neue Präsentationsformen zu entwickeln.
  • Voraussetzung für die Gewährung eines Stipendiums ist: Mitgliedschaft im Sozialversicherungsfonds der Künstler oder Nachweis der Mitgliedschaft in einem einschlägigen künstlerischen Berufsverband oder einer berufsspezifischen Verwertungsgesellschaft oder Nachweis der künstlerischen Tätigkeit selbst.
Siehe auch  Geänderte Corona-Verordnung zum 15. Oktober

Bewerbungsprozess

Die Stipendien werden in einer Rate für das Jahr 2021 vergeben. Die Stipendien werden in Form einer zeitlich begrenzten Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen vergeben. Der Beginn der Aufforderung und die Finanzierungsrichtlinien werden in den nächsten Tagen vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst auf der Website bekannt gegeben. Es wird ein reines Online-Bewerbungsverfahren durchgeführt. Zu diesem Zweck wird ab Mitte März für vier Wochen ein Online-Bewerbungsportal auf der Website des Ministeriums zur Verfügung gestellt. Die Bewerbungen können dort innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe veröffentlicht werden. Für die Anwendung benötigen Sie:

  • Nachweis des Hauptwohnsitzes in Baden-Württemberg durch einen gültigen Personalausweis oder eine Registrierungsbescheinigung
  • Künstlerisches Projekt
  • Falls erforderlich, eine Abmeldebescheinigung und / oder ein Diplom für junge Absolventen
  • gegebenenfalls Nachweis der Mitgliedschaft im Sozialversicherungsfonds des Künstlers oder einer künstlerischen Negativ- / Berufsvereinigung

Das Ministerium und externe Agenturen stehen zur Verfügung, um Antragsteller zu beraten, und Informationsveranstaltungen werden als Videokonferenzen angeboten. Das erste Treffen findet am 8. März statt.

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Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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