Energie, Umwelt & Verkehr

Das Klimaschutzmaßnahmenregister soll den Klimaschutz fördern

Die Landesregierung hat beschlossen, das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept zu einem Klimaschutzmaßnahmenkataster weiterzuentwickeln. Das neue Konzept soll für mehr Flexibilität, Schlagkraft und Engagement sorgen, um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen.

Am Dienstag, 12. April 2022, hat der Ministerrat die Weiterentwicklung des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts (IEKK) beschlossen. Klimaschutzmaßnahmenregister (KMR) einverstanden. Die KMR soll für mehr Flexibilität, Schlagkraft und Engagement sorgen Klimaschutzgesetz um die im Land verankerten Klimaschutzziele zu erreichen. Die konkreten Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen sind im KMR hinterlegt – als dauerhaft erweiterbares, flexibles Instrument, das im Internet öffentlich zugänglich sein wird.

Neues Konzept benennt Verantwortlichkeiten klar, ermöglicht Flexibilität und sorgt für Transparenz

Premierminister Winfried Kretschmann betonte: „Wir sind als Landesregierung angetreten, um beim Klimaschutz voranzugehen und neue Maßstäbe zu setzen. Daher müssen nun weitere verbindliche und wirksame Maßnahmen zur Emissionsminderung folgen. Das neue Konzept mit dem Klimaschutzmaßnahmenkataster leistet dazu einen wichtigen Beitrag, weil es Verantwortlichkeiten klar benennt, Flexibilität zulässt und Transparenz garantiert.“

Baden-Württemberg will bis 2040 netto klimaneutral sein; bis 2030 sollen die Treibhausgase gegenüber 1990 um mindestens 65 Prozent reduziert werden. Umwelt- und Energieminister Thekla Walker sagte: „Wir brauchen deutlich mehr Schwung auf der Umsetzungsebene, wenn wir unsere ambitionierten Klimaschutzziele erreichen wollen.“

Deutlich höhere Umsetzungsgeschwindigkeit und agilere Ausarbeitung von Klimaschutzmaßnahmen

Deshalb müsse das bestehende IEKK mit seinem fünfjährigen Aktualisierungszyklus durch einen kontinuierlichen Prozess ersetzt werden, sagte Walker. Mit dem neuen Konzept des KMR würden Abstimmungsprozesse gestrafft. Es gibt klare Verantwortlichkeiten. Die für die jeweiligen Sektoren zuständigen Ressorts müssten Maßnahmen entwickeln und deren Umsetzung sicherstellen. „Die Maßnahmen der einzelnen Fachbereiche sollen dazu beitragen, Emissionen zu reduzieren. Ich erhoffe mir davon eine deutlich höhere Umsetzungsgeschwindigkeit und eine agilere Weiterentwicklung der Klimaschutzmaßnahmen“, sagt Walker. Der Ministerpräsident ergänzte: „Klimaschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Es ist daher von zentraler Bedeutung, dass alle Fachbereiche haben sich dieser weitreichenden Transformationsaufgabe in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen verschrieben.“

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Folgende Verteilung der Federführung ist vorgesehen: Energiewirtschaft (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, UM), Industrie (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, WM), Gebäude (Ministerium für Landesentwicklung und Wohnungsbau, MLW). ), Verkehr (Ministerium für Verkehr, VM), Landwirtschaft (Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, MLR), Abfallwirtschaft (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, UM), Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft ( Ministerium für Ernährung, ländliche Angelegenheiten und Verbraucherschutz, MLR). Um die Klimaschutzaktivitäten der Ressorts bündeln und ressortübergreifend koordinieren zu können, wird auf oberster Arbeitsebene eine Steuerungsgruppe eingerichtet.

vom Klimabeirat geprüft und bewertet

Eine zentrale Rolle bei der Evaluation der Maßnahmen sollte dabei spielen Rat der Klimaexperten im Dezember 2021 gegründet spielen. Das sechsköpfige wissenschaftliche Gutachtergremium bewertet die Vorschläge der KMR und gibt jährlich eine Stellungnahme zum Stand der Zielerreichung ab. Der Klimabeirat kann auch eigene Vorschläge machen.

Ministerpräsident Kretschmann: „Das Maßnahmenkataster und die Stellungnahme des unabhängigen Klimaexpertenrates dienen der Landesregierung als wichtige Entscheidungsgrundlage und zur Überprüfung, ob das Land auf dem Weg zur Erreichung der Klimaschutzziele ist.“ eingereicht werden.

Die Erstellung des KMR-Startdokuments soll 2022 erfolgen, ab 2023 ist eine jährliche Überprüfung durch den Klimabeirat geplant. Die Ergebnisse der neuen Sektorziele des Landes für 2030 sollen im Mai 2022 vorliegen und in die dritte Novelle des baden-württembergischen Klimaschutzgesetzes einfließen.

Wissenschaftliches Konsortium

Im Rahmen eines Forschungsprojekts ermittelt ein wissenschaftliches Konsortium derzeit, welche Beiträge die einzelnen Sektoren Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft leisten müssen, um die Klimaschutzziele zu erreichen . Diese ist Teil des Konsortiums Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW)das Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung (ISI)das Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (ifeu)das Öko Institut Freiburg genauso wie das Hamburger Institut.

Siehe auch  Stellungnahme zur Volksabstimmung zur Tübinger Innenstadtstrecke

Ministerium für Umwelt, Klima und Energie: Klimaschutz in Baden-Württemberg

Ministerium für Umwelt, Klima und Energie: Klimaschutzmaßnahmenregister (KMR)

Landesrecht BW: Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg

Inspiriert von Landesregierung BW

Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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