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Das Gericht bestätigt das Konzept für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen

Die von der Landesregierung festgelegten Vorschriften für den Betrieb von Schulen unter Pandemiebedingungen erfüllen die Schutzverpflichtungen des Landes. Das Verwaltungsgericht Mannheim bestätigte das Konzept des Bildungsministeriums, nachdem ein Schulmädchen weitere Maßnahmen gefordert hatte.

Das Verwaltungsgericht Mannheim (VGH) hat in einem dringenden Verfahren am Freitag, 18. September 2020 die Konzept des Kulturministeriums für einen Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen genehmigt. Ein Schüler hatte die von der Landesregierung vorgeschriebenen Vorschriften für den Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen als unzureichend angesehen und weitere Maßnahmen gefordert. Unter anderem hatte der Schüler einen Mindestabstand zwischen Schülern und zwischen Schülern und Lehrern, die Verpflichtung, a zu tragen Mund- und Nasenbedeckung im Klassenzimmer sowie für eine dauerhafte Belüftung. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte den Antrag bereits abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hat nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt.

„Wir begrüßen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Es bestätigt uns, dass wir Vorkehrungen getroffen haben, um die Schüler und Lehrer angemessen zu schützen. Ich hoffe, dass diese Entscheidung auch Eltern, die sich Sorgen um ihre Kinder machen, zusätzliche Sicherheit bietet “, sagt Bildungsminister Dr. Susanne Eisenmann. Das Urteil wird als Bestätigung angesehen, aber man ist sich bewusst, dass ein veränderter Infektionsprozess auch zusätzliche Maßnahmen erfordert. Der Minister fügte hinzu: „Wir haben auch ein abgestuftes Konzept innerhalb der Landesregierung koordiniert, mit dem wir auf eine regional zunehmende Anzahl von Infektionen reagieren können. Dies sieht vor, dass abhängig vom Auftreten der Infektion eine Maskenanforderung in der Klasse für eine begrenzte Zeit und Region gelten kann. „“

Concept erfüllt die staatlichen Schutzverpflichtungen

Die VGH Mannheim begründete ihre Entscheidung, die Beschwerde zurückzuweisen, damit, dass das Bildungsministerium mit seinem umfangreichen Maßnahmenkatalog zum Schutz der Schule vor Infektionen bereits Vorkehrungen getroffen habe. Krankheiten der Coronavirus kann im Einzelfall tödlich sein. Der Staat musste jedoch die Verhältnismäßigkeit aller Maßnahmen überprüfen, insbesondere im Hinblick auf widersprüchliche Grundrechte Dritter. Dies ist beispielsweise bei der Verpflichtung der Fall, im Unterricht eine Mund- und Nasenabdeckung zu tragen. Hierbei sind das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf Teilnahme und Bildung zu berücksichtigen. Das Land hat einen Ermessensspielraum und eine Prognose, die nicht überschritten wurden.

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Die VGH kommt zu dem Schluss, dass der Schüler nicht berechtigt ist, die Hygieneanforderungen im gewünschten Umfang zu verschärfen. Das Hygienekonzept stellt sicher, dass konstante Gruppenzusammensetzungen und weitreichendere Hygienevorschriften außerhalb des Klassenzimmers das Verständnis von Infektionsketten ermöglichen und dass der Schulbetrieb im Falle eines Ausbruchs nicht vollständig zum Erliegen kommt. Die VGH kommt auch zu dem Schluss, dass das Gesamtkonzept des Staates für den regulären Betrieb unter Pandemiebedingungen – bestehend aus dem Corona-Verordnung, das Corona Regulierungsschule und die Hygieneanweisungen – sind nicht so unzureichend, wie sich die Studentin in ihrer Beschwerde beschwert hat. Gegen die Entscheidung können keine weiteren Rechtsbehelfe eingelegt werden.

Kulturministerium: Fragen und Antworten zum Schulbetrieb im Schuljahr 2020/2021

Pressemitteilung vom 8. Juli 2020: Unterricht unter Pandemiebedingungen im neuen Schuljahr

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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