Soziales

Corona-Verordnung verschärft

In Baden-Württemberg gilt seit Montag, 27.12.2021, eine strengere Corona-Verordnung. Unter anderem wurden die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesende ausgeweitet und eine Ausgangssperre in der Gastronomie sowie eine FFP2-Maskenregelung eingeführt .

Seit Montag, 27.12.2021 gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Regelung Corona-Verordnung. Auch wenn es eine leichte Entspannung im Infektionszahlen Gesundheitsminister warnt Manne Lucha davon, unachtsam zu werden. „In dieser Phase der vierten Welle und in Erwartung eines exponentiellen Anstiegs der Omikron-Fälle liegt es an uns, wie weit wir diese Welle abflachen können. Deshalb appelliere ich an alle Mitbürger, sich vor allem über Silvester und Silvester an die neuen Regeln zu halten“, sagte Lucha am Montag in Stuttgart.

Die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesende wurden in der neuen Verordnung noch einmal erweitert. Außerdem sollte ab sofort eine FFP2-Maske oder eine vergleichbare Maske in Innenräumen getragen werden. Die neue Verordnung führt auch eine Ausgangssperre in der Gastronomie ein. Die 2G+-Regel wird an die neue Booster-Empfehlung der STIKO angepasst. Bei Veranstaltungen ist die Teilnehmerzahl leicht reduziert.

Die wichtigsten Anpassungen auf einen Blick

Für private Kontakte gilt:

Pro geimpfte und genesene Personen:

  • 10 Personen drinnen
  • 50 Personen im Freien

Bei Treffen, wo Nimmt mindestens eine ungeimpfte Person teil, darf nur ein Haushalt mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt zusammenkommen.

Generell gilt: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 13 Jahre werden unabhängig von ihrem Impfstatus in keiner Konstellation gezählt.

FFP2-Maskensteuerung

Alle Personen über 18 Jahren sollten in Innenräumen mit Maskenpflicht eine FFP2 oder eine vergleichbare Maske tragen. Dies gilt nicht, wenn in begründeten Einzelfällen das Tragen einer FFP2-Maske nicht möglich ist. Hierzu zählen aufgrund der kurzfristigen Änderung der Verordnung insbesondere Beschaffungsprobleme sowie allgemeine medizinische Gründe, wonach FFP2-Masken nicht getragen werden können. Weitere Einzelfälle können sich auch aus den bundesrechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz ergeben.

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In der Alarmstufe II gilt für Gastronomiebetriebe eine Ausgangssperre von 22:30 Uhr bis 5:00 Uhr. In der Silvesternacht beginnt die Ausgangssperre erst ab 01:00 Uhr. Für private Zusammenkünfte in Gastronomiebetrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.

Anpassung der Ausnahmen von der 2G+-Verordnung

In der Alarmstufe II gilt 2G+ in vielen Bereichen. Das heißt, Zutritt und Teilnahme ist dann nur noch Geimpften und Rekonvaleszenten mit negativem Antigen- oder PCR-Test erlaubt.

Die einzigen Ausnahmen von der obligatorischen Prüfung sind:

  • Personen, die ihre vollständige Impfung vor mehr als drei Monaten nicht erhalten haben.
  • Genesene Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten mit dem Coronavirus infiziert waren.
  • Personen, die ihre Auffrischungsimpfungen erhalten haben.
  • Personen, für die die Ständige Impfkommission keine Empfehlung zu einer Auffrischimpfung hat – insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.

In Alarmstufe II sind vor Ort Veranstaltungen mit bis zu 50 Prozent Auslastung, jedoch maximal 500 Zuschauer bzw. Teilnehmer möglich. Dies gilt für alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 24. Januar 2022, wird aber laufend überprüft und an die aktuelle Infektionsrate angepasst.

Die Corona-Bestimmungen im Überblick (gültig ab 27.12.2021) (PDF)

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

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Sophie Müller

Sophie Müller ist eine gebürtige Stuttgarterin und erfahrene Journalistin mit Schwerpunkt Wirtschaft. Sie absolvierte ihr Studium der Journalistik und Betriebswirtschaft an der Universität Stuttgart und hat seitdem für mehrere renommierte Medienhäuser gearbeitet. Sophie ist Mitglied in der Deutschen Fachjournalisten-Assoziation und wurde für ihre eingehende Recherche und klare Sprache mehrmals ausgezeichnet. Ihre Artikel decken ein breites Spektrum an Themen ab, von der lokalen Wirtschaftsentwicklung bis hin zu globalen Finanztrends. Wenn sie nicht gerade schreibt oder recherchiert, genießt Sophie die vielfältigen kulturellen Angebote Stuttgarts und ist eine begeisterte Wanderin im Schwäbischen Wald.

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