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Corona-Verordnung Schule per Notruf angekündigt

Ab kommenden Montag gelten angepasste Regeln für den Schulbetrieb unter Corona-Auflagen. Für Sportunterricht, Musikunterricht, für Schulveranstaltungen und für mehrtägige außerschulische Veranstaltungen gibt es Änderungen.

Das Bildungsministerium hat heute, 26.11.2021, die Corona-Notverordnung für Schulen bekannt gegeben. Infolgedessen gelten ab kommenden Montag angepasste Regeln für den Schulbetrieb unter Corona-Auflagen. Für Sportunterricht, Musikunterricht, für Schulveranstaltungen und für mehrtägige außerschulische Veranstaltungen gibt es Änderungen. „Die aktuelle Situation ist sehr dynamisch und aufgrund der hohen Infektionszahlen in der Gesellschaft müssen wir auch unsere Sicherheitszäune in den Schulen aufstellen“, sagt Bildungsministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Außerdem ist klar, dass wir unsere Maßnahmen nach Abwägung der verschiedenen Aspekte bei Bedarf nachjustieren werden. Genauso klar ist, dass die Impfung der einzige Weg ist, uns aus dem Corona-Chaos herauszuholen – und hier müssen wir alle einen Beitrag leisten. „

Regelungen für den Sport- und Musikunterricht

Der praktische Sportunterricht darf künftig nur noch in den Warnstufen I und II berührungslos stattfinden. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Unterricht zur Prüfungsvorbereitung für Schülerinnen und Schüler, die Sport als Prüfungsfach gewählt haben, sowie für die Grund- und Aufbaukurse Sport in den Jahrgangsstufen 1 und 2 an allgemein- und berufsbildenden Gymnasien sowie an Gemeinschaftsschulen. Für den Musikunterricht in den Alarmstufen ist beim Singen und Musizieren mit Blasinstrumenten ein Mindestabstand von zwei Metern in alle Richtungen einzuhalten. Das Spielen von Blasinstrumenten ist nur im Freien oder in sehr großen Räumen wie dem Auditorium erlaubt. Das Singen ist nur in geschlossenen Räumen mit Maske erlaubt, im Außenbereich kann die Maske abgenommen werden.

Außerschulische Veranstaltungen und Schulveranstaltungen

Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind bis 31.01.2022 untersagt. Mehrtägige außerschulische Veranstaltungen im Ausland waren bereits untersagt; Mit dieser Regelung sind Veranstaltungen dieser Art nun auch in Deutschland untersagt. Dafür gibt es allerdings eine Übergangsfrist, damit sich die Schulen darauf einstellen können – diese läuft bis zum 1. Dezember 2021. Danach sind auch mehrtägige außerschulische Veranstaltungen in Deutschland verboten. Zukünftig können Schulveranstaltungen nach den Regelungen der Corona-Verordnung Schule, die 3G und Maskenpflicht vorsehen, nicht mehr generell stattfinden. Für öffentliche Schulveranstaltungen oder Veranstaltungen, die nicht in der Schule stattfinden, gelten die Regelungen der allgemeinen Corona-Verordnung des Landes, die teilweise 2G+ Regelungen vorsehen. Für Klassensprechstunden, Elternbeiratssitzungen, Schülerratssitzungen und Sitzungen der anderen Schulorgane, die in der Schule stattfinden und nicht öffentlich sind, gelten weiterhin die Schulordnungen.

Studentenausweis als Prüfungsnachweis

Bisher konnten sich Schüler ab 18 Jahren mit ihrem Schülerausweis von der außerschulischen Prüfungspflicht befreien. Diese Regelung gilt mit Inkrafttreten der neuen Corona-Hauptverordnung des Landes nicht mehr. Für sie gelten in der Regel die 2G+, 2G oder 3G Regelungen der Corona-Hauptverordnung. Die Ausnahme für Schüler zwischen zwölf und 17 Jahren besteht vorerst weiterhin, die Landesregierung plant jedoch, dass diese Ausnahme mit Beginn der Weihnachtsferien ausläuft. „Für Schüler ab 18 Jahren gibt es schon länger ein Impfangebot. Seit August gibt es eine Impfempfehlung für Schüler ab zwölf Jahren. Ich warne daher und appelliere noch einmal: Lassen Sie sich impfen. „

Kultusministerium: Corona-Verordnung Schule

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Inspiriert von Landesregierung BW

This post was published on 26. November 2021 18:27

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Sophie Müller

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