
Drei Brüder müssen sich ab Mittwoch, dem 6. August 2024, vor dem Landgericht Stuttgart wegen eines Messerangriffs verantworten, der Ende Juli 2024 in der Königstraße stattfand. Den Brüdern, darunter ein 17-Jähriger sowie seine 22 und 26 Jahre alten Geschwister, wird unter anderem versuchter Totschlag vorgeworfen. Bei dem Vorfall sollen die Brüder drei Männer mit Messern und Schlägen angegriffen haben, nachdem sich die Schwester der Brüder durch Blicke der anderen Gruppe gestört fühlte. Ein Opfer wurde dabei so schwer verletzt, dass es in Lebensgefahr schwebte.
Das Verfahren findet vor der Jugendkammer statt, da der 17-Jährige zum Zeitpunkt der Tat minderjährig war. Die Brüder gehören einer Großfamilie aus Syrien an und haben bereits mindestens 110 Straftaten begangen. Ein vierter Bruder wurde Ende September 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren und drei Monaten Jugendstrafe verurteilt. Ein fünfter Bruder steht wegen Geiselnahme vor Gericht; der Prozess ist für den 18. Februar 2025 angesetzt.
Politische Debatten und mögliche Abschiebungen
Nach dem Messerangriff fand eine politische Debatte über die Abschiebung ausländischer Straftäter statt. Bundeskanzler Olaf Scholz äußerte, dass Schwerkriminelle auch nach Ländern wie Afghanistan und Syrien abgeschoben werden sollten. Politische Forderungen zur Abschiebung straffälliger Ausländer werden parteiübergreifend laut, während die Entscheidung über Abschiebungen letztlich bei den Gerichten liegt. In der Vergangenheit gab es praktische Einschränkungen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.
Ein Blick auf die Vorgeschichte des 17-Jährigen zeigt, dass er mehrere Dutzend polizeiliche Einträge hat, darunter Gewaltdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. In Deutschland sind alle Menschen an die hiesigen Gesetze gebunden, unabhängig von ihrer Herkunft. Abschiebungen sind möglich, wenn die Person nicht aus einem Verfolgerstaat kommt und eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren erfolgt ist. In Baden-Württemberg wurde seit 2018 ein Sonderstab für die Abschiebung hochgefährlicher Ausländer eingesetzt, wodurch über 400 Personen abgeschoben wurden. Länder wie Syrien und Afghanistan gelten jedoch als unsicher, was diese Maßnahmen erschwert.
Der Prozessauftakt in Stuttgart wird großes öffentliches Interesse und Medienaufmerksamkeit erwarten, wobei 14 Verhandlungstage bis in den Mai 2025 angesetzt sind. Weitere Diskussionen über die sozialen und rechtlichen Rahmenbedingungen werden sicherlich folgen, insbesondere im Hinblick auf die Zukunft der beteiligten Personen und die gesellschaftlichen Auswirkungen.