In Villingen-Schwenningen ist an Silvester und Neujahr das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in bestimmten Bereichen strikt untersagt. Das Bürgeramt macht darauf aufmerksam, dass in der Villinger Innenstadt sowie im Bereich „Ob dem Brückle“ in Schwenningen keinerlei pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 abgebrannt werden dürfen. Hierzu zählen unter anderem Kleinfeuerwerke, Raketen, Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Schwärmer und Feuertöpfe.
Der Verkaufszeitraum für Feuerwerkskörper liegt zwischen dem 28. und 31. Dezember 2024. Gesetze erlauben es, dass Feuerwerkskörper grundsätzlich nur von Personen ab 18 Jahren an Silvester und Neujahr verwendet werden dürfen, jedoch sind die genannten verbotenen Bereiche von dieser Regelung ausgenommen.
Strenge Maßnahmen zum Schutz der historischen Substanz
Die Abbrennverbote wurden nach einem Großbrand in der historischen Villinger Innenstadt zum Jahreswechsel 2008/2009 eingeführt, der zu Sachschäden in Millionenhöhe führte. Ziel dieser Maßnahmen ist es, ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden sowie die historische Bausubstanz und die Bewohner der betroffenen Gebiete zu schützen. Dies wurde durch eine Allgemeinverfügung vom 6. November 2009 verbindlich geregelt.
Verstöße gegen die Abbrennverbote können als Ordnungswidrigkeit gelten und mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Diese Maßnahmen werden vom Kommunalen Ordnungsdienst überwacht, der sicherstellt, dass die Regelungen streng eingehalten werden.
Für weitere Informationen zu den Abbrennverboten in Villingen-Schwenningen verweisen wir auf die Berichterstattung von Südkurier sowie auf Schwarzwaelder Bote.