Senioren richten Chaos an: Biberburg in Kreuth beschädigt!
Zwei Senioren beschädigten fälschlicherweise einen Biberdamm in Kreuth, um Überflutungen zu verhindern. Die Polizei ermittelt.

Senioren richten Chaos an: Biberburg in Kreuth beschädigt!
Am 5. Juni 2025 kam es am Dammweg in Kreuth zu einem ungewöhnlichen Vorfall, bei dem zwei Senioren beschuldigt wurden, einen Biberdamm beschädigt zu haben. Die Polizei Bad Wiessee erhielt eine Anzeige und nahm die Suche nach den beiden älteren Männern auf. Die beiden, 85 und 77 Jahre alt, meldeten sich schließlich am 10. Juni 2025 bei der Polizei und gestehen die Tat.
Bei der anschließenden Ortsbegehung stellte die Polizei fest, dass nicht die Biberburg, wie zunächst vermutet, sondern der Biberdamm beschädigt wurde. Dieser Damm reguliert die Höhe des Gewässers und sorgt dafür, dass der Zugang zur Biberburg unter Wasser bleibt. Die Senioren äußerten, dass sie mit ihren Handlungen verhindern wollten, dass der Wiesenbach den Fußweg des Weissach-Damms überschwemmt. Trotz ihrer vermeintlich guten Absichten wird die Strafanzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die nun über den Ausgang des Verfahrens entscheidet.
Rechtliche Grundlagen des Biber- und Naturschutzes
Der Biber ist in Deutschland besonders und streng geschützt, was sich im Bundesnaturschutzgesetz sowie in der europäischen Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) widerspiegelt. Verschiedene Handlungen gegen den Biber sind ausdrücklich verboten, wie das Stören, Verfolgen, Fangen, Verletzen oder Töten dieser Tiere. Zudem dürfen Bauten der Biber nicht beschädigt oder zerstört werden. Ein in der Natur gefundener Biber darf nicht behalten, verkauft oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Ausnahmen bestehen lediglich für kranke, verletzte oder hilflose Tiere, die zur Genesung aufgenommen werden dürfen.
Die strafrechtlichen Konsequenzen für die beiden Senioren könnten aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmungen gravierend sein. Sowohl der Schutz der Tiere als auch der Schutz ihrer Lebensräume haben in Deutschland hohe Priorität, was die Handlungen der Senioren in ein kritischeres Licht rückt. Dienste und Informationen über den gesetzlichen Schutz der Biber, sowie über die damit verbundenen Rechten und Pflichten, können bei den zuständigen Naturschutzbehörden eingeholt werden. Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie beispielsweise hier.
Es bleibt abzuwarten, wie die Staatsanwaltschaft auf den Vorfall reagieren wird und welche Lehren daraus gezogen werden könnten. Der Schutz dieser heimischen Tierarten und ihrer Lebensräume ist nicht nur ein rechtliches, sondern auch ein gesellschaftliches Anliegen, das jeden betrifft.