Zentrale Wärmeversorgung fällt aus – ILE-Gemeinden setzen auf dezentral!

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Am 13.06.2025 informierte die ILE Nationalparkgemeinden über die kommunale Wärmeplanung und geplante Workshops zur dezentralen Versorgung.

Am 13.06.2025 informierte die ILE Nationalparkgemeinden über die kommunale Wärmeplanung und geplante Workshops zur dezentralen Versorgung.
Am 13.06.2025 informierte die ILE Nationalparkgemeinden über die kommunale Wärmeplanung und geplante Workshops zur dezentralen Versorgung.

Zentrale Wärmeversorgung fällt aus – ILE-Gemeinden setzen auf dezentral!

In recent discussions über die kommunale Wärmeplanung in Deutschland stand die ILE Nationalparkgemeinden im Fokus. Während der letzten Mitgliederversammlung wurde ein Zwischenbericht zur Planung vorgestellt, der unter der Leitung der Bayernwerk Netz GmbH erarbeitet wurde. Die ILE Nationalparkgemeinden, zu denen die Orte Bayerisch Eisenstein, Frauenau, Lindberg, Neuschönau, Spiegelau und St. Oswald-Riedlhütte gehören, streben eine praxisnahe und nachhaltige Umsetzung ihrer Pläne an. Der aktuelle Stand zeigt jedoch, dass für keine der sechs Mitgliedskommunen eine zentrale Wärmeversorgung in Frage kommt. Stattdessen wird intensiv an Lösungen für eine dezentrale Wärmeversorgung gearbeitet, um die lokalen Bedürfnisse besser zu berücksichtigen, wie pnp.de berichtet.

Im Rahmen dieser Bemühungen sind für den Herbst 2025 zwei Workshops für Bürger geplant. Diese sollen Informationen zur dezentralen Wärmeversorgung sowie individuelle Beratungen für Immobilien bieten. Die genauen Termine der Workshops sind noch nicht bekannt. Zudem wurde während der Sitzung die Beantragung von Fördermitteln für das Regionalbudget 2026 beschlossen. ILE-Vorsitzender Karlheinz Roth begrüßte den Vertreter des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern, Sven Päplow, der über die neuen Fördermöglichkeiten informierte. Aufgrund der schriftlichen Bewilligung können im Jahr 2026 insgesamt 75.000 Euro für gemeindliche Projekte zur Verfügung stehen.

Rechtlicher Rahmen für Wärmeplanung

Ein wichtiger Aspekt der kommunalen Wärmeplanung ist das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Wärmeplanungsgesetz. Dieses verpflichtete die Bundesländer zur flächendeckenden Planung in Kommunen, in denen bisher keine entsprechenden Landesgesetze bestehen. Laut dem BDEW haben bereits 98 Prozent der Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern mit der Wärmeplanung begonnen oder diese abgeschlossen. Zwar gibt es in vielen Bundesländern bereits Landesgesetze zur Wärmeplanung, allerdings gelten diese nicht für alle Kommunen.

Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern besteht die Frist, bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan zu erstellen. Kleinere Kommunen haben dafür bis zum 30. Juni 2028 Zeit. In Baden-Württemberg müssen Kommunen mit mehr als 45.000 Einwohnern ihre Wärmepläne bis zum 31. Dezember 2023 einreichen. Diese gesetzliche Regelung zielt darauf ab, die Dekarbonisierung des Wärmesektors in den kommenden Jahren mit einem durchdachten rechtlichen Rahmen und entsprechenden finanziellen Hilfen zu unterstützen, wie bdew.de ausführlich darstellt.

Zusätzlich besteht ein Bedarf an Dialogprozessen zwischen Kommunen, Energieversorgern und der Politik, um die Umsetzung der Wärmepläne zu fördern. Innovative Finanzierungsmodelle, wie die Landesbürgschaft in Schleswig-Holstein, könnten ebenfalls in die bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen integriert werden. Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Wärmewende erfolgreich zu gestalten und eine nachhaltige Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu sichern.