Altdorf schockt: Hundesteuer und Friedhofskosten steigen drastisch!

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Die Gemeinde Altdorf erhöht die Hundesteuer um 20% und die Friedhofsgebühren, entschieden im Gemeinderat am 24.10.2025.

Die Gemeinde Altdorf erhöht die Hundesteuer um 20% und die Friedhofsgebühren, entschieden im Gemeinderat am 24.10.2025.
Die Gemeinde Altdorf erhöht die Hundesteuer um 20% und die Friedhofsgebühren, entschieden im Gemeinderat am 24.10.2025.

Altdorf schockt: Hundesteuer und Friedhofskosten steigen drastisch!

Die Gemeinde Altdorf hat in einer Sitzung des Gemeinderats am Dienstagabend entschieden, die Hundesteuer um 20 Prozent zu erhöhen. Diese Maßnahme stößt auf gemischte Reaktionen in der Bevölkerung. Jürgen Wurster von der Bürgerlichen Wählervereinigung äußerte sarkastische Kritik zu den geplanten Gebührensteigerungen und kommentierte die Entscheidung, die auch die Friedhofsgebühren drastisch anhebt, mit den Worten: „Sterben wird teurer“.
Mit dieser Erhöhung zählen die Friedhofsgebühren in Altdorf zu den höchsten in der Umgebung, wobei einige Sätze mehr als doppelt so hoch sind wie zuvor. Wolfgang Hahn, ein Kollege Wursters, kritisierte die umfangreiche 64-seitige Ausarbeitung zu den Gebühren als übertrieben.

Die Hundesteuer ist in Deutschland eine örtliche Aufwandssteuer, die jährlich erhoben wird. Diese Steuern variieren je nach Gemeinde und werden durch den Gemeinderat oder Stadtrat festgelegt. In Altdorf können Hundehalter für ihren Ersthund ab 2025 mit einem Anstieg der Steuer von 30 Euro auf 36 Euro rechnen. Für jeden weiteren Hund müssen die Besitzer künftig 60 Euro statt 50 Euro zahlen. Dabei gilt, dass die vollen Beträge auch dann zu zahlen sind, wenn die Steuerpflicht im Laufe des Jahres eintritt oder endet. Eine Ausnahme bilden hier Welpen, die vor dem 31. Dezember nicht älter als vier Monate sind, sowie Hunde, die weniger als drei aufeinanderfolgende Monate gehalten werden.

Details zur Hundesteuer

Die Hundesteuer in Altdorf wird ähnlich wie in anderen deutschen Städten gestaltet. In vielen Kommunen variiert der Steuersatz stark. Beispielsweise zahlt man in Berlin 120 Euro für den ersten Hund, während in Niedersachsen 132 Euro fällig werden. Die Regelung ist oft von der Anzahl der Hunde im Haushalt abhängig, da die Steuer in der Regel mit jedem zusätzlichen Hund steigt. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass für sogenannte Kampfhunde in Bayern eine besonders hohe Steuer von bis zu 800 Euro anfallen kann. Diese Hunde unterliegen strengen Regularien, und ihr Halten erfordert eine Genehmigung der Gemeinde.

  • Hundesteuersätze in Altdorf:
    • Ersthund: 36 Euro
    • Jeder weitere Hund: 60 Euro
    • Kampfhundesteuer: 400 Euro

Die Hundesteuer wurde ursprünglich im 19. Jahrhundert als Luxussteuer eingeführt und ist heute ein bedeutender Einnahmequellen für viele Gemeinden. Die Höhe und Verwendung dieser Steuer liegt im Ermessen der jeweiligen Kommune. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa für Blindenhunde, Gebrauchshunde oder Hunde, die ausschließlich zu Zucht- und Handelszwecken gehalten werden, für die keine Steuer erhoben wird. Alle Hunde über vier Monate müssen zudem bei der Gemeinde angemeldet werden, wobei ein spezielles Hundezeichen zur Identifikation des Tieres ausgestellt wird.

Für alle Fragen rund um die Hundesteuer in Altdorf können sich Interessierte an das Steueramt wenden. Ansprechperson ist Herr Gruß, erreichbar unter Telefon: 0871/303 – 21 oder per E-Mail an steueramt2@markt-altdorf.de. Besonders für Kampfhunde steht Frau Schenk als Ansprechpartnerin zur Verfügung (Telefon: 0871/303 – 10, E-Mail: geschaeftsleitung@markt-altdorf.de).

Insgesamt verdeutlichen die jüngsten Entwicklungen in Altdorf ein zunehmendes Bewusstsein für die Kosten, die mit der Hundehaltung verbunden sind, während die Gemeinde gleichzeitig auf die Gebührensteigerungen hinweist. Die steigenden Kosten stellen Hundebesitzer vor neue Herausforderungen und könnten zu einem Umdenken bei der Entscheidung über die Haltung von Hunden führen.