Gegen einen hochrangigen Mitarbeiter der Polizei Baden-Württemberg gibt es Vorwürfe wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. An den Ermittlungen war die Staatsanwaltschaft Stuttgart beteiligt.
„Die Menschen in unserem Land haben zu Recht ein hohes Vertrauen in die Polizei. Unsere Beamten sind fest der Verfassung verpflichtet, arbeiten jeden Tag mit großer Motivation und Professionalität für die Sicherheit in unserem Land und verdienen dafür unseren Dank und unser Vertrauen. Um dieses Vertrauen zu rechtfertigen und aufrechtzuerhalten, untersuchen wir mögliches Fehlverhalten innerhalb der Polizei eingehend und klären mit größtmöglicher Transparenz. Stellt sich dann heraus, dass ein vorwurfsvolles Verhalten vorliegt, werden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Dies gilt umso mehr für die Führungsebene der Polizei mit ihrem besonderen Vorbildcharakter“, sagt die Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz heute, Dienstag (23. November 2021).
Vorwürfe werden sorgfältig geprüft
Aktuell gibt es Vorwürfe wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Mitarbeiters des Landespolizeipräsidiums: Das Landespolizeipräsidium hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart eingeschaltet, um diese Vorwürfe umfassend aufzuklären. Diese prüft nun, ob die Vorwürfe zutreffen und ob ein Anfangsverdacht auf die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen einen hochrangigen Polizeibeamten besteht, der sein Amt als Amtsträger missbraucht haben könnte. Gleichzeitig wurde ein Disziplinarverfahren gegen den Polizisten eingeleitet und das Amtsgeschäftsverbot ausgesprochen. Im eingeleiteten Disziplinarverfahren wird dem Vorwurf nachgegangen, ob der Mitarbeiter seine Pflicht zu respektvollem und vertrauensvollem Verhalten verletzt hat.
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Inspiriert von Landesregierung BW